Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 167

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Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt auch in diesem Fall nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte und die Anträge.

Wir gehen nun in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

11.51

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Immer wieder wird auch von den Regierungsparteien selbst kritisiert, daß wir eine Gesetzesflut haben. Das erachte ich für besonders pikant, weil die Regierung selbst dafür sorgt, daß es eine Gesetzesflut gibt. Wir sehen, daß jede Menge Novellen stattfinden, die meistens in kurzem Zeitabstand aufeinander folgen.

Heute wird neuerlich ein Beweis dafür geliefert, daß gar nicht daran gedacht wird, an der Gesetzesflut etwas zu ändern. Sonst wäre es nämlich unmöglich, daß wir heute ein Gesetz vor uns liegen haben, das genau 39 Personen betrifft. Es geht dabei um 39 Kardiotechniker.

Es ist mir klar, daß dieser Bereich einer gesetzlichen Regelung bedarf. Denn der Beruf eines Kardiotechnikers ist äußerst verantwortungsvoll, daher ist auch aus meiner Sicht zu bestätigen, daß man dafür eine Rechtsgrundlage bereitstellen muß. Unsere Kritik betrifft nicht das Gesetz an sich, sondern den darin enthaltenen Punkt, daß die Kenntnisse der deutschen Sprache, obwohl es um einen solch verantwortungsvollen Beruf geht, nicht oder in nicht ausreichender Form geregelt sind.

Frau Ministerin! Es muß hinzugefügt werden, daß man die Regelung für Kardiotechniker auch schon vor einem Jahr im Krankenpflegegesetz hätte treffen können. Da wäre es in einem gegangen, und wir müßten nicht heute wegen 39 Personen ein eigenes Gesetz beschließen.

Wichtig sind jetzt aber – das ist auch der Grund dafür, daß wir dieses Gesetz leider ablehnen müssen – die nicht geregelten Kenntnisse der deutschen Sprache. Mit dieser Kritik sind wir nicht allein. Auch die Wiener Landesregierung – mit ihrer Mehrheit von SPÖ und ÖVP, also Ihren Kollegen – hat das so wie wir gesehen. Die Wiener Landesregierung fordert ebenso wie wir die Kenntnisse der deutschen Sprache beim Kardiotechnikergesetz ein und lehnt in ihrer Begutachtung diesen Gesetzentwurf ebenfalls ab, weil die deutschen Sprachkenntnisse nicht genügend geregelt sind.

Frau Ministerin! Ich möchte Sie ersuchen, in Zukunft bei Gesetzen, die einzelne Berufsgruppen betreffen, danach zu trachten, daß gleich mehrere Bereiche zusammengezogen werden. Die Gesetzesflut ist auch von Ihrer Seite schon des öfteren an dieser Stelle beklagt worden, daher sollte eine Regelung wie diese nicht immer wieder oder nicht so häufig vorkommen.

Man hätte das auch im Rahmen des Gesetzentwurfs über die medizinisch-technischen Berufe regeln können. Die medizinisch-technischen Berufe warten noch immer auf ein klares Rechtsbild, und vielleicht werden wir nächstes Jahr Gelegenheit haben, auch darüber zu sprechen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.55

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Lukasser. – Bitte.

11.55

Bundesrätin Therese Lukasser (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Ich beziehe mich auf das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz. Diese Vorlage enthält eine Reihe von Anpassungen, die den Anforderungen der Praxis entsprechen. Die Initiative dazu ist von den Fachleuten Dr. Leiner und Mag. Guggenberger ausgegangen.


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