Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 15

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Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 214

(37) Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 über ein Bundesgesetz betreffend Übernahmeangebote (Übernahmegesetz – ÜbG) sowie über Änderungen des Börsegesetzes und des Einführungesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 (1276 und 1345/NR sowie 5745/BR d. B.)

Berichterstatter: Dr. Michael Ludwig 215

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

DDr. Franz Werner Königshofer 215

Ferdinand Gstöttner 216

Bundesminister Dr. Nikolaus Michalek 216

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 217

Gemeinsame Beratung über

(38) Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreiches Schweden zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof (1232 und 1347/NR sowie 5746/BR d. B.)

(39) Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (1231 und 1347/NR sowie 5776/BR d. B.)

Berichterstatter: Dr. Michael Ludwig 217

[Antrag, zu (38) 1. gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, zu (39) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Herbert Thumpser 218

Dr. Peter Böhm 218

einstimmige Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (38) 1. gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, zu (39) keinen Einspruch zu erheben 219

(40) Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königsreichs Schweden zum Übereinkommen über die gerichtliche


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