Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 197

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Zweites Beispiel: die Biennale in Venedig 1997. Meine Frau war zusammen mit ihrer Freundin und den Kindern dort auf Urlaub und hat sich auf der Biennale auch den österreichischen Pavillon angesehen. Das einzige, was dort angeboten wurde, war dieser Katalog, der mittlerweile bekannt sein dürfte; ein Machwerk mit einem Gewicht von vier bis fünf Kilogramm, das, auf Paletten gestapelt, dort zur freien Entnahme aufgelegen ist. Aufgrund der Tatsache, daß man nicht erwarten kann, daß jeder Tourist, der vorbeikommt, dann ein fünf Kilo schweres Buch durch ganz Venedig schleppt, ist das von der technischen Aufbereitung her schon ein Humbug. Aber das, was Sie dort mit dieser Wiener Werkstätte, gefördert von Bundeskanzler Mag. Klima geboten haben, war derart beschämend! Man muß sich vor dem Ausland schämen, so etwas anzubieten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist dort ein Säugling und daneben ein Phallus abgebildet, der direkt auf diesen Säugling gerichtet ist. Und sagen Sie jetzt nicht, das leiste einer derartigen Welle von Kinderpornographie und Kindesmißbrauch keinen Vorschub! Ich meine schon, daß so etwas dazu beiträgt.

Das dritte Beispiel ist der schon des öfteren hier angesprochene Otto Mühl; ein Mann, der vor einigen Jahren wegen Kindesmißbrauchs verurteilt wurde. Er hat sogar mehrere Delikte in diese Richtung gesetzt. Wenige Tage nach seiner Entlassung aus der Strafhaft wird er vom Intendanten der ersten Bühne unseres Landes, des Burgtheaters, eingeladen, ein sogenanntes Dramolett vor ausgewähltem Publikum zum Besten zu geben. Auch das leistet Vorschub und bereitet den Boden auf!

Meine Damen und Herren! Eine Gesellschaft wird unglaubwürdig, wenn sie einerseits solche Dinge duldet, toleriert oder gar öffentlich fördert und andererseits dann erschreckt reagiert, wenn die Kinderpornowelle entsetzliche Ausmaße annimmt.

Wir Freiheitliche schlagen vor, diesbezüglich klare Verhältnisse zu schaffen: keine Toleranz mehr, keine Förderung mehr für derartige Dinge, für Pornographie, für Kindesmißbrauch und für die dafür verantwortlichen Personen. Wir verlangen härtere Strafen für solche Täter. Wir verlangen aber auch begleitende Maßnahmen, wie etwa die Aufhebung der Verjährungsfrist, zentrale Meldestellen, absolute Anzeigepflicht, lebenslange Führungsaufsicht für solche Täter.

Dieser hier vorliegende Gesetzesbeschluß geht uns viel zuwenig weit, und deshalb haben wir uns erlaubt, einen entsprechend weitergehenden Entschließungsantrag einzubringen. Er ist am Präsidium abgegeben und auch den Fraktionsführern von SPÖ und ÖVP übermittelt worden. Ich werde diesen Entschließungsantrag jetzt mündlich hier einbringen. Er lautet folgendermaßen:

Entschließungsantrag

der Bundesräte DDr. Franz Werner Königshofer, Ulrike Haunschmid, Dr. Peter Böhm, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Andreas Eisl, Mag. John Gudenus, Dr. Peter Harring, Monika Mühlwerth, Thomas Ram, Mag. Walter Scherb, Engelbert Weilharter und Ernest Windholz betreffend Schutz unserer Kinder vor Kindesmißbrauch und Kinderpornographie

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, dem Parlament umgehend Gesetzentwürfe zuzuleiten, die zum umfassenden Schutz der Kinder folgende Maßnahmen vorsehen:

1. Einrichtung einer zentralen Meldestelle pro Bundesland, an die Ärzte alle Fälle zu melden haben, in denen ein Verdacht physischen, sexuellen oder psychischen Kindesmißbrauchs besteht, und die entsprechende Auskünfte an Sicherheitsbehörden, Jugendwohlfahrtseinrichtungen und Ärzte erteilt;

2. Meldepflicht an den Amtsarzt für alle Personen, die beruflich die Betreuung von Kindern übernommen haben (zum Beispiel Kinderbetreuer, Lehrer, Ärzte, Psychotherapeuten, Psychologen, Schulärzte), wenn ein begründeter Verdacht physischen, sexuellen oder psychischen Kindesmißbrauchs besteht;


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite