Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 19

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Die Position des Verbandes Österreichischer Wirtschaft und Gemeinwirtschaft entspricht sowohl im Inland als auch im Ausland jener der Vereinigung Österreichischer Industrieller und des ÖGB, obgleich auch diese nicht gesetzliche Interessenverbände sind. Im sozialen Dialog der Europäischen Union in Brüssel ist der ÖGB über den Europäischen Gewerkschaftsbund auf Arbeitnehmerseite, die Vereinigung Österreichischer Industrieller über die UNICE und der Verband Österreichischer Wirtschaft und Gemeinwirtschaft über den CEEP auf Arbeitgeberseite vertreten. Dementsprechend haben die Vertreter des Verbandes Österreichischer Wirtschaft und Gemeinwirtschaft erst am 4. Dezember 1998 am Gipfeltreffen der Sozialpartner und am 10. Dezember 1998 mit der Regierungstroika der EU, mit Blair, Klima und Schröder, in der Wiener Hofburg konferiert.

Andererseits stellt die Vereinigung Österreichischer Industrieller in letzter Zeit immer öfter in Aussendungen und Wortmeldungen ihren internationalen Verband UNICE als alleinigen Vertreter der Arbeitgeberseite im sozialen Dialog und damit mittelbar, aber unmißverständlich sich selbst als alleinigen österreichischen Kanal nach Brüssel dar. Die durch die gegenständliche gesetzliche Vorlage beabsichtigte Verdrängung aus Rundfunk und Fernsehen hätte zudem eine unzumutbare Einengung der Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes Österreichischer Wirtschaft und Gemeinwirtschaft zur Folge und würde das dadurch bereits bestehende Ungleichgewicht der Medienwirksamkeit zugunsten der Vereinigung Österreichischer Industrieller wesentlich verschieben.

Völlig unverständlich wird die gewählte Vorgangsweise, wenn man zwei Gegebenheiten mit berücksichtigt: Erstens den Inhalt eines Briefes vom 6. März 1998 zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, den der vormalige Generalsekretär und nunmehrige Generalintendant des ORF Gerhard Weis verfaßte und dabei unter anderem ausführte, daß die Vereinigung Österreichischer Industrieller schon vor dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes auf ihre Belangsendungen verzichtet hat, in die sie jetzt über ein Hintertürl wieder hineingekommen ist, und zweitens die Tatsache, daß die betreffende Bestimmung erst in letzter Minute, also nach erfolgter Ausschußberatung, im Plenum des Nationalrates durch einen Zusatzantrag hineinreklamiert wurde.

Die Interessenvertretung der Unternehmen der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft, die bisher im europäischen sozialpartnerschaftlichen Dialog ebenso wie im innerösterreichischen Interessenausgleich eingebunden war, konnte sich seit ihrer Gründung im Jahre 1952 in hervorragender Weise positionieren und die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen sehr erfolgreich vertreten. Diese Positionierung und öffentliche Anerkennung ist das Ergebnis einer konsequenten Interessenvertretung, aber auch mit dem medialen Zugang in bisherigen Belangsendungen des ORF zu begründen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Sie werden verstehen, daß ich aus all den von mir dargelegten Gründen dieser diskriminierenden, für mich unverständlichen und dem Gleichheitsgrundsatz widersprechenden Regelung dieser Vorlage meine Zustimmung versagen muß, ja Sie vielmehr auffordere, sich den von mir dargelegten Argumenten anzuschließen und meinem Beispiel zu folgen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.07

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Michael Strugl. Ich erteile dieses.

13.07

Bundesrat Mag. Michael Strugl (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ist, was die Änderungen im Rundfunkgesetz und Regionalradiogesetz betrifft, die Maßnahme zu begrüßen, daß Gewalt und sexistische Sendeinhalte gekennzeichnet werden müssen. Ich meine, das ist nicht nur eine begrüßenswerte, sondern auch logische Maßnahme im Kontext anderer legistischer Maßnahmen, die wir gesetzt haben, um gerade auch in diesem Bereich Minderjährige zu schützen. Ich glaube aber, daß es wahrscheinlich nicht damit getan sein wird, daß man jetzt die Sendeinhalte kennzeichnet, sondern es geht auch darum, daß wir uns überlegen beziehungs


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