Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 46

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Mit 1. Jänner 1999 geht der Vorsitz des Bundesrates auf das Bundesland Tirol über. Zum Vorsitz berufen ist gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der an erster Stelle entsandte Vertreter dieses Bundeslandes, Herr Bundesrat Gottfried Jaud.

Die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates sind gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung für das kommende Halbjahr neu zu wählen.

Ich gebe bekannt, daß mir für die Wahl des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates für das 1. Halbjahr 1999 ein Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion, lautend auf Frau Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach, sowie für die Wahl des zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates für das 1. Halbjahr 1999 ein Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion, lautend auf Bundesrat Jürgen Weiss, vorliegt.

Weiters wurde von den Freiheitlichen ein Vorschlag, der auf Bundesrat Dr. Peter Harring lautet, vorgelegt.

Ich darf unter Hinweis auf die bereits mehrfach zu diesem Thema erfolgten, in den Stenographischen Protokollen des Bundesrates nachzulesenden geschäftsordnungsmäßigen Ausführungen hiezu festhalten, daß nur der Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion für den ersten zu wählenden Vizepräsidenten für das 1. Halbjahr 1999 beziehungsweise jener der ÖVP-Fraktion für den zweiten zu wählenden Vizepräsidenten für das 1. Halbjahr 1999 als den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend zur Wahl zu stellen ist.

Der Wahlvorschlag der Freiheitlichen, der drittstärksten Fraktion des Bundesrates, ist jedoch als nicht den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend zurückzuweisen.

Ich werde daher nur den Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion sowie jenen der ÖVP-Fraktion zur Abstimmung bringen.

Bevor ich in den Wahlvorgang selbst eingehe, gebe ich bekannt, daß mir ein von fünf Bundesräten unterstütztes Verlangen gemäß § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorliegt, über die Wahlvorschläge für die Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates eine Debatte durchzuführen.

Wir gehen in diese Debatte ein.

Wer wünscht dazu das Wort? – Herr Bundesrat Dr. Bösch, bitte.

15.08

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen sind bezüglich dieses Tagesordnungspunktes der Auffassung, daß nach § 6 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung bei der Wahl der Vizepräsidenten alle drei Mitglieder des Präsidiums in das d’Hondtsche Verfahren miteinzubeziehen sind, was zur Folge hätte, daß auch die drittstärkste Fraktion einen Vizepräsidenten vorschlagen kann, umso eher, als wir jetzt mit 15 Bundesräten sogar über deutlich mehr als die Hälfte der Anzahl der Bundesräte der stärksten Partei verfügen. – Meine Damen und Herren! Aus diesem Grund haben wir Herrn Dr. Peter Harring auch vorgeschlagen.

Die Erläuterungen zur Geschäftsordnung – wir haben das in diesem Rahmen schon des öfteren debattiert – geben Ihrer Position wohl recht, die Geschäftsordnung selbst aber der unseren, denn darin heißt es – ich darf § 6 Abs. 3 zitieren –:

"Die Wahlen sind nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes (d’Hondtsches Verfahren) mit der Maßgabe durchzuführen, daß der erstgewählte Vizepräsident und der erstgewählte Schriftführer nicht der Fraktion des Präsidenten angehören dürfen."

Meine Damen und Herren! Der Hinweis auf das d’Hondtsche Verfahren in diesem Absatz der Geschäftsordnung kann nur darauf zurückgeführt werden, daß es hier um eine Aufteilung


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