Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 70

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Ich möchte hier noch einmal betonen, daß für uns Freiheitliche solche Künstler und ihre Werke absolut nicht unterstützungs- und präsentationswürdig sind und auch in Zukunft nicht sein werden! In meiner Wortmeldung möchte ich mich aber weniger mit dieser Art von Kunst beschäftigen – darauf wird noch Kollege Gudenus eingehen –, sondern mehr mit dem Denkmalschutz und seinen verschiedenen Bereichen.

Die entscheidende Frage im Bereich des Denkmalschutzes ist: Wozu gibt es Denkmalschutz, und was bedeutet er? – Denkmalschutz bedeutet die Bewahrung historischer beweglicher und unbeweglicher Denkmäler unter dem Aspekt, sie der Bevölkerung zugänglich zu machen. Denkmalschutz macht wenig Sinn, wenn man die Denkmäler in dunklen und geschlossenen Kellern versteckt.

Eine heikle Frage ist der Denkmalschutz hinsichtlich beweglichen historischen Fahrbetriebsmaterials. So wissen wir zum Beispiel, daß dieses vor allem auf der Schiene fahrende Material nicht nur gut konserviert wurde, sondern auch den Menschen durch ausgewählte Fahrten nähergebracht wurde. Österreich ist diesbezüglich ein Pionierland, weil wir in diesem Bereich tatsächlich vom lebenden Denkmalschutz reden können.

Diese Entwicklung droht leider abzureißen. Aus Eisenbahnnostalgiekreisen erfahre ich, daß da ein Schwenk seitens des Ministeriums erfolgte. Wo finden zum Beispiel nun jene Fahrten statt, von denen sogar die Japaner im Eisenbahnnostalgiebereich schwärmen, jene Fahrten mit der Lok 310, für deren Sanierung sogar die private Firma Rocco eine Bausteinaktion durchgeführt hat? – Nach meinen Informationen, sehr geschätzte Frau Ministerin, hat Ihr Ministerium auf diese Mittel Zugriff, und ich frage mich, wann denn diese Sanierung jetzt endlich durchgeführt wird.

Hier muß man auch den Zusammenhang Denkmalschutz – Fremdenverkehr erkennen. Der Denkmalschutz bewirkt schließlich die Sicherstellung des Kulturtourismus und rechnet sich auf diese Weise oft auch finanziell durch die Tourismuseinnahmen. Das ist mit ein Grund, auch öffentliche Gärten und Parks in die Diskussion um den Denkmalschutz einzubringen.

In Österreich gibt es 1 600 historische Parks und Gärten in den verschiedensten Größen. Während in den meisten europäischen Ländern die Gärten der Renaissance, des Barocks oder die Landschaftsparks des vorigen Jahrhunderts Teil des Denkmalschutzes sind, hat es Österreich bisher verabsäumt, seine vielen einstmals prächtigen Gartenanlagen unter Schutz zu stellen und entsprechende Pflegerichtlinien zu erarbeiten. So wurde zum Beispiel das Schloß Schönbrunn vor einigen Jahren von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt, der Park, der mit der baulichen Anlage eine untrennbare Einheit bildet, steht jedoch nicht einmal unter Denkmalschutz.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir Freiheitlichen sind der Meinung, daß Österreichs historische Gärten und Parks geschützt werden sollten, und deshalb stelle ich folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Thomas Ram, Dr. Peter Böhm, Mag. John Gudenus, Monika Mühlwerth betreffend Denkmalschutz für historische Gärten und Parks

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird im Sinne ihrer am 10. 9. 1997 öffentlich gemachten Zusage, die historischen Gärten und Parkanlagen als kulturelles Erbe Österreichs zu schützen, aufgefordert:

unbeschadet geltender naturschutz-, baumschutz-, landschaftsschutz- und forstgesetzlicher Regelungen für historische Gärten, Parkanlagen, Alleen und dergleichen Anlagen und Elemente der gestalteten Natur auch denkmalschutzrechtliche Vorkehrungen zu treffen,

im Rahmen des Bundesdenkmalamtes die fachliche Betreuung von Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen zu gewährleisten,


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