Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 129

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Keinen Nutzen aus der geteilten Karenzzeit können Eltern, die beide berufstätig sind, wohl dann ziehen, wenn ein Elternteil einer selbständigen und der andere einer unselbständigen Beschäftigung nachgeht. Denn in Ihrem Streit um den Karenzgeldanspruch, meine Damen und Herren von der SPÖ und ÖVP, haben Sie übersehen, daß jene Eltern, die einerseits selbständig und andererseits unselbständig erwerbstätig sind, auch beim Teilen der Karenzzeit Nachteile haben. Das Karenzgeld für alle könnte auch diesbezüglich Abhilfe schaffen.

Da Elternteile, die auf selbständiger Basis einen Beruf ausüben, von dieser familienfördernden Maßnahme ausgeschlossen sind, können sie sich auch nicht mit ihrem karenzgeldbeziehenden Partner die Karenzzeit teilen, ohne dabei die finanziellen Nachteile zu erleiden.

Besonders trügerisch scheint mir aber der Umstand zu sein, daß die SPÖ das Karenzgeld für Teile der Bevölkerung – nur für Teile – fordert, sich aber nicht auf die Anspruchsvoraussetzungen festlegt. Damit laufen nämlich die Gewerbetreibenden Gefahr, neuerlich Opfer der verfehlten sozialdemokratischen Familien- und Wirtschaftspolitik zu werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Angesichts dieser Situation frage ich mich: Wo bleibt der Aufschrei der Wirtschaftskammer? Wo bleibt der Aufschrei der Wirtschaftspartei, der Österreichischen Volkspartei?

So wie seinerzeit die Durchsetzung des Wahlrechtes für Frauen richtig und gerechtfertigt war, so ist es auch gerechtfertigt, daß in einem familienfreundlichen Staat – ich glaube, wir alle wollen, daß Österreich ein solcher ist – die Kinder, unser wertvollstes Gut, gleich behandelt werden. Deswegen ein Ja zum Kinderbetreuungsscheck!

Darüber hinaus erlaube ich mir, einen Entschließungsantrag einzubringen (Rufe bei SPÖ und ÖVP: Noch einen!) , der sich mit der Pensionsproblematik befaßt. Auch hier ist die Gleichbehandlung anzustreben. Dies gilt umso mehr, als die Reform in bezug auf Gleitpension und Altersteilzeit fix ist – sollten Sie es noch nicht gehört haben –, nächste Woche von der Regierung präsentiert werden soll und auch bei dieser Reform Unternehmer und Bauern wieder ausgeschlossen sind, wobei dieselben Unternehmer aber zum Durchführen der Gleitpension benutzt werden.

Ich bringe daher den Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Ulrike Haunschmid, Monika Mühlwerth, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Helena Ramsbacher, Mag. John Gudenus, Dr. Peter Harring, Andreas Eisl, DDr. Franz Werner Königshofer betreffend angemessene pensionsrechtliche Berücksichtigung familiärer Verpflichtungen

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Parlament einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der

eine pensionsbegründende und kostenlose Anrechnung der Kindererziehungszeiten bis zum Schuleintritt der Kinder wie Beitragszeiten, wobei die Bemessungsgrundlage aus der Zeit vor der Karenz oder – mangels einer solchen – die durchschnittliche Bemessungsgrundlage von Frauen heranzuziehen ist, und

eine pensionsbegründende und kostenlose Anrechnung der Zeiten häuslicher Pflege von pflegebedürftigen Personen in Relation zum Pflegeaufwand

vorsieht."

*****

Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.15


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