Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 118

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Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt daher nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

27. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992 geändert wird (1773/NR sowie 5959/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen jetzt zum 27. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992 geändert wird.

Die Berichterstattung hat wiederum Herr Bundesrat Alfred Schöls übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Alfred Schöls: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992 geändert wird, bringen.

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates beruht auf einem Antrag des Verfassungsausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR in inhaltlichem Zusammenhang mit dem dort verhandelten Antrag (1064/A) der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992 geändert wird, gestellt hat.

Ziel des Beschlusses ist die Ermöglichung der selbständigen Stimmabgabe durch blinde oder stark sehbehinderte Personen bei Nationalratswahlen.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort hat sich Herr Bundesrat Stefan Prähauser gemeldet. Ich erteile es ihm.

17.18

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hoher Bundesrat! Wir behandeln jetzt einen Fünfparteienantrag. Es kommt selten genug vor, daß so etwas passiert. Man sollte sich darüber im besonderen auch freuen können und die Hoffnung in zukünftige Anträge dieser Art setzen, wenngleich die Novellierung der Nationalrats-Wahlordnung heute nur ein kleiner Schritt ist, um den Wahlablauf unbürokratischer zu gestalten und darauf auszurichten, daß wieder mehr Menschen von ihrem demokratischen Recht, geheim an einer Wahl teilzunehmen, Gebrauch machen können.


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