Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 18

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Hans Ager.

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Ich gelobe.

Schriftführerin Ilse Giesinger: Karl Boden.

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Ich gelobe.

Präsident Jürgen Weiss: Ich begrüße die beiden neuen Bundesräte, Hans Ager und Karl Boden, recht herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

Antrittsansprache

9.05

Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Dem Land Vorarlberg obliegt es, in diesem Halbjahr zum 16. Male den Vorsitz im Bundesrat auszuüben. Ich bedanke mich beim Landtag für das Vertrauen, das Land in dieser Funktion vertreten zu dürfen, und heiße Herrn Landtagspräsidenten Dipl.-Vw. Siegfried Gasser in unserer Mitte herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.)

Einen weiteren Gruß entbiete ich dem vorangegangenen Präsidenten Gottfried Jaud, der gestern nach über zehnjähriger Zugehörigkeit aus dem Bundesrat ausgeschieden ist. (Allgemeiner Beifall.)

Er war nicht nur ein markiger Vertreter des Landes Tirol, sondern auch ein markanter Bundesrat und zweimaliger Präsident.

Ein besonderes Anliegen war ihm eine enge Zusammenarbeit mit den Landtagen, und ich danke ihm für alle erfolgreichen Schritte, die er in diese Richtung eingeleitet hat.

Es ist mir ein Anliegen, dir, lieber Gottfried, für den Heimweg nach Tirol, den du in Bälde mit der Eisenbahn antreten wirst, das Bewußtsein mitzugeben, daß wir dich und deine Arbeit sehr geschätzt haben und dir für deinen weiteren Lebensweg alles Gute wünschen. (Allgemeiner Beifall.)

Die Stellung des Bundesrates und seine Stärkung werden in der Regel als verfassungsrechtliche Aufgabe gesehen. Ich möchte einmal einen anderen Blickwinkel wählen und die These vertreten, daß diese Frage auf der Grundlage bereits vorhandener vielfältiger Möglichkeiten in erster Linie politisch zu lösen ist. "Es gibt nichts Gutes, außer man tut es" – diese Feststellung Erich Kästners gilt auch hier.

Solange sich die Länder und der Bundesrat mehrheitlich durch politische Vereinbarungen eingebunden sehen, vom Nationalrat einmal getroffene Entscheidungen auf gar keinen Fall mehr korrigieren zu können, so lange wird jede Diskussion über neue verfassungsrechtliche Strukturen oder Instrumente ins Leere gehen.

Der Bundesrat ist staatsrechtlich ein von den Ländern gebildetes Bundesorgan, in dem sie an der Ausübung der dem Bund übertragenen Gesetzgebung mitwirken und Eingriffen in ihre Zuständigkeiten entgegenwirken können. Politisch betrachtet wurde der Bundesrat aber schon sehr früh – eigentlich schon 1920 – zu Lasten der Länder zu einem Instrument der Bundespolitik, was für Regierungs- und Oppositionsparteien gleichermaßen gilt.

Das ändert nichts an der vielfach verkannten Bedeutung des 1985 eingeführten Zustimmungsrechtes bei Verfassungsänderungen, ohne das – so wie lange Zeit vorher – Eingriffe in Länderzuständigkeiten wesentlich häufiger vorgekommen wären – an Versuchen hat es nicht gemangelt.

Die Befreiung aus diesem Dilemma könnte zwar in Wahrnehmung des freien Mandates für die Länder durchaus auch in den Mitgliedern des Bundesrates selbst liegen. Das ist die Theorie. Die


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