Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 31

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich halte es gerade im Sinne der Konsumenten für notwendig, diese Überkontrolle zu haben, damit auch ein einheitlicher Kontrollstandard in den einzelnen Mitgliedstaaten gesichert wird. Das sogenannte Augenzwinkern muß aufhören!

Präsident Jürgen Weiss: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Herr Bundesrat Franz Wolfinger, bitte.

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Welche Schlußfolgerungen hat der Agrarministerrat hinsichtlich der Vorkommnisse in Belgien gezogen?

Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Die letzte Agrarministerratssitzung vom 14./15. Juni hat sich intensiv mit dieser Frage, vor allem mit dem Schutz der Verbraucher, beschäftigt. Dabei wurden folgende Ergebnisse erzielt.

Erstens: Die EU hat umgehend ein umfassendes Frühwarnsystem eingerichtet, das zwingend vorschreibt, umfassend und rechtzeitig von den Mitgliedsstaaten angewendet zu werden. Das heißt, die Verpflichtung liegt bei den Mitgliedstaaten, weil dort ja auch die überwiegende Verantwortung der Kontrolle liegt. Und es ist der Auftrag ergangen, auch Vorschläge für die Verbesserung dieses Frühwarnsystems durchzuführen.

Zweitens: Es ist die Diskussion über die Einrichtung dieser unabhängigen Lebensmittelagentur zu intensivieren, von der schon die Rede gewesen ist, vor allem auch im Zusammenwirken mit dem bereits existierenden Lebensmittel- und Veterinäramt in Dublin.

Drittens wurde die Kommission ersucht, die Diskussion im Futtermittelausschuß zu intensivieren und vor allem auch in Richtung einer weiteren strikten Harmonisierung der Kontroll- und der Schadstoffbestimmungen vorzugehen. Das betrifft, wie gesagt, die Frage des Kontrollsystems, die Erzeugerregelung, nämlich die Zulassungsregelung, und die Rückverfolgbarkeit.

Das Futtermittelgesetz, das auch heute hier Gegenstand der Beratungen ist, ist ein wesentlicher Beitrag auch dazu.

Darüber hinaus wurde die Kommission aufgefordert, weitere Untersuchungen darüber durchzuführen, welche Produkte tatsächlich nicht mehr in Futtermitteln zugelassen sein sollten. Das betrifft vor allem die noch offene Frage hinsichtlich zweier weiterer in Diskussion in bezug auf ein Verbot stehender Antibiotika. Es wurde ferner darum gebeten, daß die Frage der Tierkörpermehle respektive der Verwendung dieser Produkte in der Fütterung weiterhin kritisch zu überprüfen sei. Und es wurde vereinbart, daß die finnische Präsidentschaft nach Möglichkeit diese Arbeiten bis zum Ende ihrer Präsidentschaft abschließen soll.

Präsident Jürgen Weiss: Danke, Herr Bundesminister.

Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, 1061/M. Ich bitte den Fragesteller, Herrn Bundesrat Friedrich Hensler, um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1061/M-BR/99

Wie bewerten Sie das anläßlich der Agrarministerratstagung vom 14. Juni 1999 beschlossene Preispaket 1999/2000?

Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat! Das Preispaket ist in der Logik der Reformdiskussion davon gekennzeichnet, daß es gegenüber dem geltenden Recht praktisch keine Veränderungen enthält. Warum nicht? – Weil die Kommission – und diese Meinung hat der Rat einstimmig geteilt – der Auffassung war, daß es keinen Sinn hat, vor Beginn der Reform im Jahr 2000 substantielle Veränderungen vorzunehmen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite