Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 79

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Entschließungsantrag

der Bundesräte Dr. Reinhard Eugen Bösch, Ulrike Haunschmid, Engelbert Weilharter, Mag. Walter Scherb, Mag. Christof Neuner und Kollegen betreffend "Faire Steuern. Arbeit schaffen – Steuern senken"

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat zum Beginn der neuen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf betreffend die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer vorzulegen, der insbesondere folgendes vorsieht:

Alle Einkommen werden nach Abzug der jeweiligen Freibeträge mit einem einheitlichen Steuersatz von 23 Prozent besteuert. Die ,Fairen Steuern‘ ersetzen die bisherige Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer.

Alle Steuerpflichtigen erhalten einen jährlichen Freibetrag von 150 000 S pro Erwachsenem und von 75 000 S pro Kind. Das heißt, daß eine Familie mit zwei Kindern ein steuerfreies Einkommen in der Höhe von 450 000 S beziehen kann. Ein von einem Ehepartner nicht konsumierter Freibetrag ist aliquot beim anderen Ehepartner anrechenbar.

Pro Familie steht ein maximaler Freibetrag von 450 000 S zur Verfügung. Die Freibeträge werden zwischen 600 000 S und 900 000 S der laufenden Bezüge mit Ausnahme der Kinderfreibeträge auf Null eingeschliffen.

Das 13. und 14. Monatsgehalt bleiben unangetastet.

Sämtliche Investitionen können im ersten Jahr zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Investierte nichtentnommene Gewinne sind daher steuerfrei.

Sämtliche Ausnahmebestimmungen, Absetzbeträge sowie sonstige Freibeträge (ausgenommen 8 500 S bei den sonstigen Bezügen) und Steuerschlupflöcher werden gestrichen.

Sozialversicherungsbeiträge können im Rahmen der Freibeträge steuermindernd geltend gemacht werden.

Die Höchstbeitragsgrundlagen in der Krankenversicherung werden aufgehoben (Arbeitnehmer derzeit 42 000 S, Selbständige 49 000 S). Kleinverdiener mit einem Einkommen bis zu 250 000 S erhalten jährlich einen einkommensabhängigen Zuschlag zur Familienbeihilfe in der Höhe von maximal 9 600 S pro Kind.

Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen bis 200 000 S erhalten jährlich eine einkommensabhängige zusätzliche Beihilfe in Höhe von maximal 2 000 S.

Die Steuererklärungen werden einfach und verständlich."

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Meine Damen und Herren! Das ist der freiheitliche Entschließungsantrag. (Der Redner überreicht Vizepräsident Dr. Linzer das Schriftstück.) – Bitte, Herr Vizepräsident.

Das soll eine grundsätzliche Reform des österreichischen Steuersystems bringen. Ihr Reformwerk jedoch, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, verdient in keiner Weise die Bezeichnung Reform. Was Sie vorlegen, bringt höchstens einige Abänderungen des Steuersystems und des Steuertarifs, Herr Staatssekretär!

Ihr Gesetz bringt keine Entlastung bei den Lohnnebenkosten. Ihr Gesetz bringt keine gerechte Senkung der Lohn- oder Einkommensteuer. Es bringt keine Entrümpelung der Bürokratie und


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