Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Minderheit.
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Bundesrates Dr. Reinhard Eugen Bösch gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates, dem Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 40/A der Bundesräte Maria Rauch-Kallat und Kollegen betreffend Befreiung erheblich behinderter Kinder vom Leistungsnachweis bei der Gewährung von Schülerbeihilfen eine Frist bis zum 28. Juli 1999 zu setzen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenminderheit.
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Bundesrates Dr. Reinhard Eugen Bösch gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates, dem Justizausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 27/A der Bundesräte Dr. Malcher und Kollegen betreffend Schließung offensichtlicher Rechtslücken im Strafgesetzbuch eine Frist bis zum 28. Juli 1999 zu setzen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenminderheit.
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Bundesrates Dr. Reinhard Eugen Bösch gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates, dem Justizausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 41/A der Bundesräte Dr. Schambeck und Kollegen betreffend Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, eine Frist bis zum 28. Juli 1999 zu setzen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Minderheit.
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Bundesrates Dr. Reinhard Eugen Bösch gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates, dem Justizausschuß zur Berichterstattung über Antrag 64/A(E) der Bundesräte Mag. Gudenus und Kollegen betreffend Allgemeine Regelung der Gefährdungshaftung eine Frist bis zum 28. Juli 1999 zu setzen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Minderheit.
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Bundesrates Dr. Reinhard Eugen Bösch gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates, dem Justizausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 65/A(E) der Bundesräte Dr. Wabl und Kollegen betreffend Änderung der Jurisdiktionsnorm eine Frist bis zum 28. Juli 1999 zu setzen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenminderheit.
Der Antrag ist somit abgelehnt.
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