Bundesrat Stenographisches Protokoll 663. Sitzung / Seite 10

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Bundesrat Franz Koller (Freiheitliche, Steiermark): Herr Minister! 81 Prozent der Fließgewässer weisen die Güteklasse I bis II auf. Das ist sehr positiv. Die Situation beim Grundwasser schaut nicht so gut aus. Von den 150 Grundwassergebieten, die in Österreich unter Kontrolle stehen, sind 36 potenziell gefährdet.

Herr Minister! Meine Frage lautet: Wie wirkt sich das ÖPUL auf die Verbesserung des Zustandes des Grundwassers aus? Liegen dazu schon Daten vor? Wie wird die zukünftige Entwicklung aussehen?

Vizepräsident Johann Payer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat! Ich habe schon gesagt, dass die Evaluierung ergeben hat, dass positive Effekte auf das Grundwasser gegeben sind. Es ist allerdings notwendig – darauf habe ich auch schon verwiesen –, dass wir innerhalb des Umweltprogramms spezifische Programme für Grundwasserproblemgebiete anbieten. Meine Strategie ist, die spezifischen Förderungsinstrumente so zu entwickeln und anzubieten, dass auf freiwilliger Basis ein Beitrag geleistet wird. Wenn der freiwillige Beitrag allerdings nicht ausreichend ist, dann müssen die gesetzlichen Maßnahmen, die auch im Wasserrechtsgesetz vorgesehen sind, greifen.

Vizepräsident Johann Payer: Danke.

Herr Bundesrat Ing. Franz Gruber! Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Ing. Franz Gruber (ÖVP, Kärnten): Wie beabsichtigen Sie, Herr Minister, die Grundwassersanierung in Österreich im Rahmen des Wasserrechtsgesetzes neu zu regeln?

Vizepräsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Es ist tatsächlich so, Herr Bundesrat, dass der jetzige § 33f des Wasserrechtsgesetzes aus meiner Sicht nicht ganz befriedigend ist. Das zeigt auch die latente Diskussion über die Verordnungsentwürfe der Landeshauptleute respektive der Wasserrechtsreferenten auf Landesebene und der Nichtrealisierung der Programme. Das Ziel ist, § 33f so zu novellieren, dass wir eine Prioritätenreihung vornehmen. Das bedeutet, dass jene Grundwassergebiete, die tatsächlich zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt werden und eine steigende Tendenz in der Belastung aufweisen, in die oberste Priorität einzureihen sind. Warum? – Weil wir dann mit den verfügbaren Mitteln, die nicht unendlich ausdehnbar, sondern immer knapp sind, wirklich spezifisch dort eingreifen können, wo wir die größten Probleme haben. Das geschieht mit dem Umweltprogramm und der Wasservorsorge, die in diesem enthalten ist, auf freiwilliger Basis. Allerdings, wie ich schon gesagt habe, wenn freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen würden, müsste auch zu gesetzlichen Maßnahmen im Rahmen dieser Prioritätenreihung gegriffen werden.

Vizepräsident Johann Payer: Wir gelangen nunmehr zur 3. Anfrage, 1088/M, an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Franz Koller, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Franz Koller (Freiheitliche, Steiermark): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1088/M-BR/00

Welche Auswirkungen hat der vorbereitete Beschluss der EU-Agrarminister, für die Verarbeitungsindustrie die Einfuhr von landwirtschaftlichen Rohstoffen zum Weltmarktpreis zu erleichtern, auf die bäuerlichen Produzenten von Zucker, Milch, Getreide und Eiern in Österreich?

Vizepräsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite