Bundesrat Stenographisches Protokoll 663. Sitzung / Seite 11

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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat! Sie wissen, dass die Grundlage für diese Entscheidung in der WTO-Vereinbarung des Jahres 1992 und folgende bis 1995 liegt, weil sich die Union im Rahmen dieser WTO-Vereinbarung verpflichtet hat und verpflichten musste, einen Beitrag zum Abbau der Exporterstattungen und der damit gegebenen Erodierung des Weltmarktes durch den Subventionswettlauf zu leisten. Das betrifft selbstverständlich auch diese "Nicht-Anhang 1-Waren", wie es technisch heißt. Der Vorschlag ist nun im Rahmenbeschluss der Agrarminister politisch umgesetzt, und es ist der Auftrag an die Kommission ergangen, die konkreten Verwaltungsvorschriften zu machen.

Wir meinen, dass wir mit diesem Beschluss zwei Effekte erreicht haben: Einerseits wird natürlich – Sie haben schon darauf hingewiesen – das Stützungsniveau geringer sein. Andererseits aber haben wir im Rahmen des aktiven Veredelungsverkehrs dafür gesorgt, dass die Wettbewerbsfähigkeit jener Betriebe, die im Export tätig sind, so gesichert ist, dass auch in Zukunft österreichische Ware verarbeitet werden kann.

Faktum ist allerdings – das ist klar –, dass dieser aktive Veredelungsverkehr im Zuckerbereich angewendet werden wird. Das ist nämlich das Produkt, das uns prioritär betrifft. Aber aktiver Veredelungsverkehr bedeutet, dass dieses Produkt zwar in der Europäischen Union verarbeitet wird, aber nicht am europäischen Markt verbleibt, sondern wieder reexportiert wird. Durch diese Strategie kann die Kapazität der Verarbeitungswirtschaft gesichert werden, um so – damit rechne ich – die Auswirkungen auf die von Ihnen angesprochenen Sektoren möglichst gering zu halten.

Ich sage Ihnen die prozentuelle Aufteilung der bisherigen Erstattung: Eiprodukte: 0,5 Prozent – also da, so meine ich, wird kaum eine Auswirkung sein –, Milch: 25 Prozent, Getreide, überwiegend Stärke: 12 Prozent und Zucker: 62 Prozent. Also wenn überhaupt, dann werden wir beim Zucker einen gewissen zusätzlichen Handlungsbedarf haben.

Vizepräsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Franz Koller (Freiheitliche, Steiermark): Herr Minister! Die EU-Finanzkommissarin Schreyer beabsichtigt, Mittel, Agrarmittel für die Kosovohilfe umzuschichten. Meine Frage in diesem Zusammenhang lautet: Hat dies Auswirkungen auf das österreichische Budget und in weiterem Sinne auf die Agrarpreise?

Vizepräsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat! Wie Sie richtig gesagt haben, hat die Absicht bestanden. In Lissabon wurde diese Frage beim Europäischen Rat diskutiert, und die Staats- und Regierungschefs haben festgehalten, dass der Finanzrahmen, der in Berlin für die Agenda 2000 festgelegt wurde, Gültigkeit hat. Daher gehe ich davon aus, dass die Meinung der Staats- und Regierungschefs gilt.

Vizepräsident Johann Payer: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Frau Bundesrätin Anna Höllerer! Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrätin Anna Höllerer (ÖVP, Niederösterreich): Herr Minister! Wie beurteilen Sie die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Lebensmittelverarbeitung?

Vizepräsident Johann Payer: Bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Frau Bundesrätin! Ich meine, sie befindet sich auf einem guten Weg. Es gibt seit 1995 in der österreichischen Lebensmittelwirtschaft eine massive Bewegung hin zu mehr Wettbewerbsfähigkeit. Es ist auch im Rahmen der Sektorplanförderung sehr viel Geld eingesetzt worden. Ich kann Ihnen etwa mitteilen, dass in der Periode 1995 bis 1999 570 Projekte mit


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