Bundesrat Stenographisches Protokoll 675. Sitzung / Seite 8

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und zwar wurde, obwohl wir nicht in die Tagesordnung eingegangen sind, zur Tagesordnung, die gar nicht zur Verhandlung stand, gesprochen. Schlussendlich hat die Vorsitzende, so wie sie das im Bericht gesagt hat, die Verhandlungen des Sozialausschusses unterbrochen.

Ich möchte dies ausdrücklich festhalten, um einer Legendenbildung – oder wie immer das auch heißen möge – vorzubeugen.

Eines, meine Damen und Herren, möchte ich schon auch noch sagen: Kollege Stummvoll hat in der Sitzung des Nationalrates am 2. April gesagt, die bisherige Debatte habe gezeigt, dass man sich diesem Thema – Behandlungsbeiträge in Ambulanzen – von zwei völlig unterschiedlichen Standpunkten aus nähern könne.

Standpunkt 1, jener der Opposition, lautet: Unser Ziel ist es, aus diesem Thema politisches Kleingeld zu schlagen, auch um den Preis einer Verunsicherung der Patienten, auch um den Preis, den Menschen Angst zu machen.

Der andere Standpunkt ist, sich aus der Gesamtverantwortung für das Gesundheitswesen und für die Gesundheit der Bürger heraus diesem Thema zu nähern. – Das ist der Standpunkt der Regierungsparteien: Gesamtverantwortung für das Land, für die Gesundheit der Bürger. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich darf daher, sehr geehrter Herr Präsident, folgenden Antrag einbringen:

Antrag

der Bundesräte Ludwig Bieringer, Dr. Peter Böhm und Kollegen gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. April 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (412/A sowie 6332/BR der Beilagen) gem. § 43 GO-BR keinen Einspruch zu erheben.

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. April 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (412/A sowie 6332/BR der Beilagen) wird gem. § 43 GO-BR kein Einspruch erhoben.

*****

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.32

Präsident Ing. Gerd Klamt: Der von den Bundesräten Ludwig Bieringer, Dr. Peter Böhm und Kollegen eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile es ihm.

11.33

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die inhaltliche und die rhetorische Auseinandersetzung um die Ambulanzgebühr haben die Sozialdemokraten verloren, verloren deshalb, weil sie versuchen, sich mit einem, wie ich meine, gescheiterten, plakativen Aktionismus zu positionieren. (Bundesrat Konecny: So verloren wie die Wahlen in Wien! – Heiterkeit bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Das ist typisch! Herr Kollege Konecny, das ist typisch! Das ist das Sittenbild Ihrer Fraktion, der SPÖ! (Bundesrätin Schicker: Also, wenn du von Sittenbild


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