Ergänzung der Tagesordnung
Präsident Ing. Gerd Klamt:
Da der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen seine Sitzung vom 6. April 2001 nur unterbrochen hat und diese daher noch offen war, sind die Einberufung, die Verhandlung und der Ausschussbericht vom 21. Mai 2001 rechtsunwirksam. Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen hat nun heute seine am 6. April 2001 unterbrochene Sitzung wieder aufgenommen und geschlossen.In einer anschließenden Sitzung hat der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Mai 2001 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) vorberaten und einen Bericht erstattet.
Gemäß § 41 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates schlage ich daher vor, die Tagesordnung um den Beschluss des Nationalrates vom 10. Mai 2001 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) zu ergänzen.
Für die Ergänzung der Tagesordnung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die der Ergänzung der Tagesordnung zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Vorschlag auf Ergänzung der Tagesordnung ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich werde diesen Tagesordnungspunkt anstelle des obsoleten Tagesordnungspunktes 6 in Verhandlung nehmen.
Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich schlage weiters vor, von der 24-stündigen Aufliegefrist des Ausschussberichtes hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 6 Abstand zu nehmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist des gegenständlichen Ausschussberichtes einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Vorschlag ist somit mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Weitere Ergänzung der Tagesordnung
Präsident Ing. Gerd Klamt: Die Bundesräte Ing. Gerd Klamt, Jürgen Weiss, Anna Elisabeth Haselbach, Ludwig Bieringer, Professor Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm und Kollegen haben gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Selbständigen Antrag 127/A auf Abhaltung einer Enquete betreffend die föderalistischen Mitwirkungsrechte in der österreichischen EU-Politik eingebracht.
Weiters wurde gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen.
Ich lasse daher über den gegenständlichen Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, abstimmen. Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
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