Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 23

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Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehen Sie, wie ich Ihren Ausführungen schon bisher entnommen habe, die Notwendigkeit eines neuen Vereinsrechts nicht zuletzt auch in der bisher fehlenden privatrechtlichen Regelung des Rechts der Vereine, insbesondere solcher mit Gewinnabsicht und in größerer Dimension, vor allem in Bezug auf die angesprochenen Haftungsfragen, und wie wirken Sie insofern legislativpolitisch mit dem Bundesminister für Justiz zusammen?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass wir in der Haftungsfrage für die großen Vereine Klarheit schaffen. So wie in anderen Fragen ist es geradezu eine Freude, auch in dieser Frage mit dem Herrn Justizminister zusammenzuarbeiten. Ich gehe davon aus, dass wir das auch gemeinsam präsentieren können.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Danke.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Leopold Steinbichler gemeldet. (Bundesrat Steinbichler: Meine Frage ist ausreichend beantwortet! Danke!) – Danke.

Wir gelangen nunmehr zur 6. Anfrage, 1176/M. Ich ersuche Herrn Bundesrat Josef Saller um Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1176/M-BR/01

In welcher Art und Weise soll die Kriminalpolizei neu geregelt werden?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Es ist ein in unserem Haus lange diskutiertes Thema, dass die gesamte Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität, neu organisiert werden soll und muss. Entsprechend meinen Nachforschungen in diesem Bereich dauert die Diskussion in unserem Haus bereits über zehn Jahre.

Bei Übernahme des Ressorts habe ich in Auftrag gegeben, dass diese Diskussion auch auf Grund des Regierungsübereinkommens dieser Bundesregierung neu formuliert und straff und zielstrebig zu Ende gebracht wird. Ich bin dankbar, dass ich auf Grund der hervorragenden Arbeit der Beamten in diesem Bereich dem Hohen Bundesrat heute berichten darf, dass mit Ende Dezember das Konzept entscheidungsreif auf dem Tisch gelegen ist und laut unserem Projektplan auch entschieden worden ist.

Seit Anfang Jänner führen wir die Umsetzung in vier Bereichen durch. Es finden eine Klärung, eine gesetzliche Festlegung der Aufgabe der Kriminalpolizei und der Organisation und die Planung einer möglichst großen Bewegungsfreiheit innerhalb eines Bundeskriminalamtes statt, wobei ich sagen muss, dass dieses Wort derzeit ein Arbeitstitel in Personal- und Budgetangelegenheiten ist. In diesem Zusammenhang darf ich einmal mehr klarstellen, dass der klare Projektauftrag in diesem Bereich ist und bleibt, dass mit denselben personellen und finanziellen Ressourcen das Auslangen zu finden ist, so wie das derzeit in diesem Bereich für diese Aufgabenstellung der Fall ist.

Die Eingliederung von bisher disloziert ausgeübten Zentralstellenfunktionen verbunden mit einer entsprechenden Kostenoptimierung und Ressourcenbündelung ist der dritte Punkt. Und vierter Punkt ist die zeitgemäße, einheitliche Kriminalistenausbildung, in der die neuen taktischen und strategischen Ansätze einer international erfolgreichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität einfließen.


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