Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 46

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär. – Eine weitere Zusatzfrage wünscht Frau Bundesrätin Mag. Trunk. – Bitte.

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Herr Staatssekretär! Werden Sie bei der Umsetzung des österreichischen Weges auf europäischer Ebene gleichermaßen bereit sein – denn es wird sehr viel Widerstand erfordern, diesen österreichischen Weg auf europäischer Ebene umzusetzen –, anderen "Verlockungen" zu widerstehen und hart zu bleiben?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Ich habe das schon gesagt: Im Grunde ist der Weg, den Österreich und Deutschland gehen, den Frankreich schon gegangen ist und den Österreich und Deutschland de facto in der Zeit, bevor es zu dieser Aufhebung kam, hatten, im Begriff, europäischer Standard zu werden.

Dass es hier Schwankungen gibt – ich verweise in diesem Zusammenhang auf Großbritannien –, das muss man zur Kenntnis nehmen. Aber grundsätzlich bekennen wir uns dazu, dass ein Buch nicht nur eine Ware ist, sondern auch ein Kulturgut darstellt, und das ist im Grunde der Aufhänger für dieses Gesetz. Im Augenblick spricht alles dafür, dass das europäischer Standard wird.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär. – Eine weitere Zusatzfrage wünscht Herr Bundesrat Dr. Nittmann. – Bitte.

Bundesrat Dr. Klaus Peter Nittmann (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Das Bundesgesetz über die Buchpreisbindung gestattet es den Buchhändlern, den Kunden einen Rabatt von bis zu 5 Prozent einzuräumen. Gibt es bereits Erfahrungen, in welchem Ausmaß der Buchhandel von dieser Rabattierungsmöglichkeit Gebrauch macht?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Grundsätzlich ist es, wie Sie richtig bemerkt haben, so, dass es keine formellen Voraussetzungen gibt, sondern dass es eine Vereinbarung gibt, dass 5 Prozent Rabatt auf den Mindestpreis gegeben werden können. Die Gewährung dieses Rabattes ist eine sehr individuelle Angelegenheit des einzelnen Buchhandels und des einzelnen Buchhändlers. Es ist keine Werbung dafür erlaubt – man darf damit nicht werben, damit man nicht die Konkurrenz unnötig strapaziert –, und sie liegt im freien Ermessen des Händlers. Die Daten sind mir bisher nicht bekannt.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Wir kommen hiemit zur 9. Anfrage, die Herr Bundesrat Dr. Aspöck stellen wird. Ich bitte ihn um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Herr Staatssekretär! Meine Frage lautet:

1224/M-BR/02

Wie stehen Sie zu der in der letzten Zeit auch in den Medien erörterten Idee eines Rundfunkgebühren-Splittings, wonach die Rundfunkgebühren nicht nur dem ORF, sondern in bestimmtem Umfang auch anderen privaten Rundfunkbetreibern zufließen könnten?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Wir hatten diese Diskussion schon des Längeren in der Zeit, bevor wir das ORF-Gesetz gemacht haben, nämlich mit den privaten Radios, mit den ganz kleinen. Ich habe damals in der Diskussion immer gesagt: Es ist nicht selbstverständlich, dass Frequenzen entgeltlos vergeben werden. – Erster Punkt.


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