Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 88

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Der Antrag, dem gegenständlichem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen .

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Gestatten Sie mir, bevor ich zu Punkt 8 der Tagesordnung komme, eine persönliche Anmerkung: Ich habe es mir nicht so spannend vorgestellt, als Vorsitzende eine Abstimmung durchzuführen, bei der eine Anwesenheit der Hälfte der Bundesrätinnen und Bundesräte notwendig ist. Man beobachtet dabei ständig, dass ein paar hereinkommen, dann wieder ein paar hinausgehen. Das geht so hin und her, und man zählt ganz nervös mit. – Also ich habe gedacht, dass das einfacher ist. Man beobachtet das doch etwas nervös von hier oben.

Ich bitte Sie daher, wenn Ihnen bekannt ist, dass bei einer Abstimmung ein erhöhtes Quorum notwendig ist, vielleicht auch ein bisschen selbst darauf zu achten. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus samt Anlage (902 und 996/NR sowie 5686/BR der Beilagen)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Ich komme damit zu Punkt 8 der Tagesordnung: Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus samt Anlage.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Dr. Vincenz Liechtenstein: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus.

Der Ausschussbericht ist bekannt und allen zugegangen. Deswegen werde ich ihn jetzt nicht verlesen.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Danke.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Alfred Schöls. – Bitte.


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