Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 165

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allen politischen Parteien getragen wird und dass es dort eine große Gemeinsamkeit gibt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie der Bundesräte Gstöttner und Schennach. )

19.58

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben ist somit angenommen .

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird (579/A und 1014/NR sowie 6596/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Saller übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Josef Saller: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche um Einleitung der Debatte und Abstimmung.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Tusek. – Bitte.

20.00

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der nun zur Debatte stehende Gesetzesbeschluss des Nationalrates umfasst zwar nur kleine, aber durchaus wichtige Änderungen des vor fünf Jahren in Kraft getretenen Universitäts-Studiengesetzes. Mit diesem Gesetz ist es möglich geworden, dass die Universitäten selbst und eigenverantwortlich im Sinne einer echten Autonomie entscheiden können, ob sie eine Studienrichtung in der bisherigen Form als Diplomstudium anbieten oder ob sie auf das neue System des Bakkalaureats- und Magister-Studiums umsteigen.

Ich halte dieses Angebot für hervorragend, und es sollte alles unternommen werden, die Chancen zu einem individuellen Profil jeder Universität oder Fakultät entsprechend zu nutzen.


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