Bundesrat Stenographisches Protokoll 692. Sitzung / Seite 11

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Ich werde diese Wahl – sofern sich kein Einwand erhebt – durch Handzeichen vornehmen lassen.

Es liegt mir der Vorschlag vor, Herrn Bundesrat Karl Boden für den Rest des 2. Halbjahres 2002 zum Ordner zu wählen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.

Herr Bundesrat Karl Boden ist somit für den Rest des 2. Halbjahres 2002 zum Ordner gewählt.

2. Punkt

Wahl von Ausschüssen


Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nunmehr zum 2. Punkt der Tagesordnung: Wahl von Ausschüssen.

Auf Grund des Ergebnisses der Volkszählung 2001 ist die Wahl von Ausschüssen erforderlich geworden.

Es liegt mir der Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Professor Albrecht Konecny und Universitätsprofessor Dr. Peter Böhm vor, gemäß § 13  Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bun­desrates den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, den Ausschuss für innere Ange­legenheiten, den Landesverteidigungsausschuss, den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, den Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen und den Ausschuss für Verfassung und Föderalismus mit jeweils 18 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern neu zu wählen, wobei jeweils 9 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 6 auf die SPÖ und 3 auf die FPÖ entfallen.

Gleichzeitig darf ich festhalten, dass sich in der Zusammensetzung der Ausschüsse mit 15, 13 beziehungsweise 12 Mitgliedern keine Veränderung ergeben hat.

Ich werde nun den Antrag auf Wahl der Ausschüsse mit 18 Mitgliedern beziehungsweise Ersatzmitgliedern zur Abstimmung bringen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, der Ausschuss für innere Angelegenheiten, der Landesverteidigungsausschuss, der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen und der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus sind somit gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Bundes­­rates neu gewählt.

Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen, und diese gelten damit als gewählt.

Die Konstituierung der Ausschüsse wird im Zuge der nächsten Ausschusssitzungen, die schriftlich einberufen werden, erfolgen.

3. Punkt

Wahl von Vertretern Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates


 


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