Ich werde diese Wahl – sofern sich kein Einwand
erhebt – durch Handzeichen vornehmen lassen.
Es liegt mir der Vorschlag vor, Herrn Bundesrat Karl
Boden für den Rest des 2. Halbjahres 2002 zum Ordner zu wählen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die
diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist
Stimmeneinhelligkeit.
Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Herr Bundesrat Karl Boden ist somit für den Rest des
2. Halbjahres 2002 zum Ordner gewählt.
2. Punkt
Wahl von Ausschüssen
Präsident Ludwig
Bieringer: Wir gelangen nunmehr zum
2. Punkt der Tagesordnung: Wahl von Ausschüssen.
Auf Grund des Ergebnisses der Volkszählung 2001 ist
die Wahl von Ausschüssen erforderlich geworden.
Es liegt mir der Antrag der Bundesräte Ludwig
Bieringer, Professor Albrecht Konecny und Universitätsprofessor Dr.
Peter Böhm vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates
den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, den Ausschuss für innere Angelegenheiten,
den Landesverteidigungsausschuss, den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft, den Ausschuss für soziale Sicherheit und
Generationen und den Ausschuss für Verfassung und Föderalismus mit jeweils
18 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern neu zu wählen, wobei jeweils
9 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 6 auf die SPÖ und
3 auf die FPÖ entfallen.
Gleichzeitig darf ich festhalten, dass sich in der
Zusammensetzung der Ausschüsse mit 15, 13 beziehungsweise 12 Mitgliedern
keine Veränderung ergeben hat.
Ich werde nun den Antrag auf Wahl der Ausschüsse mit
18 Mitgliedern beziehungsweise Ersatzmitgliedern zur Abstimmung bringen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die
diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, der
Ausschuss für innere Angelegenheiten, der Landesverteidigungsausschuss, der
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der
Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen und der Ausschuss für Verfassung
und Föderalismus sind somit gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Bundesrates
neu gewählt.
Im Sinne des § 13 Abs. 3 der
Geschäftsordnung des Bundesrates sind die von den Fraktionen auf sie
entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu
machen, und diese gelten damit als gewählt.
Die Konstituierung der Ausschüsse wird im Zuge der
nächsten Ausschusssitzungen, die schriftlich einberufen werden, erfolgen.
3. Punkt
Wahl von Vertretern
Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite