Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 23

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Wir haben nichtsdestotrotz bei der Ausgliederung der Bundesverlage gerade für die Publikumsverlage eine Bestimmung in die Verträge aufgenommen, wonach es für sie verpflichtend vorgeschrieben ist, österreichische Lektoren zu haben und ein gewisses Sortiment an neuen Büchern zu verlegen. Das hat es bisher in den Bundesverlagen nicht gegeben, das möchte ich auch dazusagen. Wir haben das jetzt darin verankert, und ich glaube, dass wir dem Gebot des Marktes nicht entfliehen wollen – das sollen wir auch nicht – und dass diese Bremse, die wir eingebaut haben, ein gewisser Schutz ist, aber nicht die Kräfte des Marktes außer Kraft setzt.

 


Präsident Hans Ager: Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Schlaffer, bitte.

 


Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Eine der Intentionen, die dem Gesetz zugrunde lagen, war es, einen Preiswettbewerb auszuschließen. Wodurch ist es gerechtfertigt, das System der Buchpreisbindung für einzelne Konsumenten aufrechtzuerhalten, wenn der Bund seinerseits versucht, durch Sammelbestellungen die Kosten zu reduzieren?

 


Präsident Hans Ager: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Ich muss Ihnen sagen: Das eine schließt das andere nicht aus. Wir können nicht auf der einen Seite sagen, der Bund muss sparen, und auf der anderen Seite sagen, wir setzen dieses Gesetz außer Kraft. Ich glaube, dass wir und vor allem die Beamten und Beamtinnen des Bundes im Bereich der Bestellungsagenturen, die wir haben, durchaus wie Kaufleute agieren müssen. Auf der anderen Seite glaube ich, dass diese Maßnahmen in jenen Berei­chen, wo wir die einzelne Buchhandlung, den einzelnen Verlag schützen, durchaus ge­rechtfertigt sind.

 


Präsident Hans Ager: Wir kommen nunmehr zur 5. Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Wiesenegg, um die Formulierung der Frage.

 


Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Staatssekretäre! Ich hätte die Anfrage auch gerne an den Bundeskanzler gestellt, weil sie für Österreich und ganz besonders für mein Bundesland Tirol von emi­nenter Bedeutung ist. Aber ich stelle sie nun an Sie, Herr Staatssekretär:

1292/M-BR/2003

„Welche Erfolge haben Sie als Bundeskanzler in der Transitfrage erzielt, seitdem Sie diese Angelegenheit zur ,Chefsache‘ erklärt haben?“

 


Präsident Hans Ager: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer: Erlauben Sie mir, be­vor ich Ihnen die Antwort des Bundeskanzlers vortrage, auch eine persönliche Bemer­kung, sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich selbst habe – übrigens in Tirol, in Jenbach – in einer öffentlichen Diskussion vor der Volksabstimmung über einen EU-Beitritt Öster­reichs mit den damaligen Verhandlern des Transitvertrages diskutiert und habe gemeint, dass gerade die Transitfrage eine Frage ist, die das Ergebnis der Beitritts­verhandlungen für Österreich positiv beeinflussen könnte, wenn man dieses Pfand bei den Verhandlungen entsprechend einsetzt. Ich war damals zutiefst enttäuscht darüber, dass man diese Möglichkeit überhaupt nicht genutzt hat und die damaligen Verhand­ler – und Sie kennen die damaligen Verhandler – ein, wie ich meine, nicht sehr gutes Ergebnis für Österreich, was die Verhandlungen und den Beitrittsvertrag insgesamt be­trifft, nach Hause gebracht haben, insbesondere auch was den Transitvertrag betrifft.

 


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