Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 25

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Ab wann gelten diese Bildungsstandards?

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte, Frau Minister.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Wir werden Bildungsstandards sicher gemeinsam mit den Experten und Expertinnen – das heißt mit den Lehrern und Lehrerinnen – zwei bis drei Jahre erproben, denn es geht darum, dass man den richtigen Level trifft – sowohl was den Lehrplan als auch was die europäische Entwicklung betrifft. Verpflichtend gelten werden sie nach einem Zeitraum von etwa zwei bis drei Jahren. Das heißt, es wird sich um eine Orientierung für die Lehrer und Lehrerinnen handeln, was sie erreichen sollen, aber um keine Überprüfung der Schüler und Schülerinnen, woran irgendwelche Noten hängen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Dr. Kanovsky-Wintermann gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Im Anschluss an die Zusatzfrage von Kollegem Saller noch eine Konkretisierung.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, soll es so aussehen, dass, wenn es dann die verpflichtenden Standards gibt, daran keine oder nur geringe Rechtsfolgen geknüpft sind. Wie darf ich das jetzt verstehen? Gibt es irgendwelche Folgen für die Schüler, die diese Standards nicht erreichen, beziehungsweise für die Lehrer, die zur Erfüllung die­ser Standards nicht entsprechend beitragen konnten?

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte, Frau Minister.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich wiederhole noch einmal: Die Bildungsstandards sind kein Überprüfungsinstrumenta­rium für die Schüler und Schülerinnen! Sie können es auch nicht sein, denn eine Note setzt sich aus der Leistung eines gesamten Jahres zusammen und nicht aus einem Blitzlicht, das man einmal aufnimmt.

Es ist eine Zielvorgabe für die Qualität des Unterrichts, und jede Schule wird in Zukunft ihre Qualität ausschildern. Das heißt, in der schulinternen Lehrerfortbildung, in den Maßnahmen, die man hinsichtlich Qualitätsentwicklung setzt, werden diese Standards eine wichtige Rolle spielen und werden natürlich auch Rückwirkungen auf die Lehrer­weiterbildung, auf die Zusatzangebote, die man in diesem Bereich macht, haben.

Es ist heute schon so, dass von einem Direktor sehr wohl angeordnet werden kann, dass ein Lehrer an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt. Das ist also schon etwas ganz Wichtiges, und das ist heute schon so.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Frau Ministerin! Die Implementierung dieser Bildungsstandards wird natürlich auch Stärken und Schwä­chen zutage fördern.

Wie hoch schätzen Sie das Ausmaß der Ressourcen, die zur Behebung dieser Schwä­chen perspektivisch auch erforderlich sind, beziehungsweise von wo werden diese Ressourcen kommen?

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte, Frau Minister.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Es ist derzeit schon so, dass in die Lehrerweiterbildung enorm hohe finanzielle Mittel inves-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite