heit. Wir
lassen den Eltern die Möglichkeit, direkt an der Schule zu entscheiden, ob sie
eine Ganztagsschule wollen, oder ob sie eine Nachmittagsbetreuung wollen.
Außerdem
sollten wir doch endlich einmal aufhören, davon zu reden, dass die Kinder am
Vormittag in der Schule „abgefüllt“ werden. Ich weise das wirklich zurück! Es
gibt einen verantwortlichen Unterricht, und wer sich in der Schule auskennt,
weiß, dass es sowohl im Gymnasium als auch in der Hauptschule zahlreiche
Angebote auch am Nachmittag gibt, da findet also Nachmittagsunterricht statt.
Anscheinend sind diese Tatsachen an den Verantwortlichen vorbeigegangen: an
vielen Schulen gibt es ganz normalen Nachmittagsunterricht. Die Halbtagsschule
gibt es nicht. Bei diesen Nachmittagsbetreuungsangeboten bekommen die Kinder
ein Mittagessen, dann haben sie am Nachmittag ihren Unterricht, danach haben
sie Zeit, ihre Hausaufgaben zu machen.
Laut
Gesetz sind beide Möglichkeiten an Betreuungsformen möglich. Ich halte viel von
der Wahlfreiheit der Eltern. Ich halte viel von der Autonomie am Schulstandort.
Es soll das verwirklicht werden, was die Schule zusammen mit den Eltern möchte.
Und ich fördere, was gefordert ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten
der Freiheitlichen.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.
Eine
weitere Zusatzfrage wird von Frau Bundesrätin Ebner gestellt. – Bitte.
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Frau Ministerin! (Die Rednerin ist sehr heiser.) Ich bitte, meine Stimme zu entschuldigen!
Werden
die Mittel für das Nachmittagsangebot in den ganztägigen Schulen für die offene,
unverschränkte Schulform aufgebracht oder gibt es dazu eine Ausnahme, beziehungsweise
wie schaut es mit der Kopfquote in den Schulen in Zukunft aus?
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth
Gehrer: Frau Bundesrätin! Wir haben keine Kopfquote
in den Schulen. Wir haben Zuteilungen an Werteinheiten, die sich an den
Schülerzahlen orientieren. Diese Zuteilung an Werteinheiten ist vollkommen
transparent, kann abgefragt werden. Die Landesschulräte erhalten die
Werteinheiten, erhalten die Stundenkontingente und verteilen sie weiter an die
Schulen.
Für uns
ist eine verschränkte Form der Tagesbetreuung oder eine Nachmittagsbetreuung
von den Fördermaßnahmen her vollkommen gleichgestellt. Für 15 Kinder in
einer derartigen Betreuungsgruppe erhält die Schule fünf Lehrerstunden, das ist
bei jeder Form der Betreuung so. Bei 10 000 zusätzlichen Plätzen bedeutet
das 670 Betreuungsgruppen mehr. Das sind jene 9,3 Millionen €,
die dadurch vom Bund zusätzlich aufgewendet werden müssen.
Die
restlichen Betreuungsstunden sind vom Schulerhalter zu organisieren, und die Eltern
bezahlen dafür einen Beitrag. Die Eltern bezahlen für das Mittagessen, und sie
bezahlen auch einen sozial gestaffelten Beitrag für die restliche Betreuung.
Ich glaube, das ist eine sehr gute Art der Organisation, die sich bisher
bewährt hat.
Vizepräsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Danke vielmals, Frau
Bundesministerin.
Verehrte
Kolleginnen und Kollegen! Darf ich nur darauf hinweisen, dass unsere Geschäftsordnung
besagt, die Fragen sollten kurz sein und einen Punkt betreffen. Ich bitte Sie, sich nach Möglichkeit
daran zu halten.
Wir
kommen jetzt zur 5. Anfrage, die Herr Bundesrat Binna formulieren wird.
Ich bitte ihn, das Wort zu ergreifen.
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