Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 151

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„Bürokratische Bußpfade und falsche Bescheidenheit sind ihm fremd.“

Jetzt wörtlich Frido Hütter: „In der Tat wäre der Direktor aber bereits vor einem Jahr rücktrittsreif gewesen.“

Eine „Bastion“ nannte Seipel damals das Kunsthistorische Museum. Heute ist es ein Durchhaus!

Das sind Fragen, Frau Bundesministerin, die man in einem Untersuchungsausschuss hätte intensiver erörtern können. Das wäre für alle Betroffenen fairer. So bestand nach wochenlangem Schweigen Ihrerseits nur die Möglichkeit, nachdem die Rohberichte bereits das Licht der Öffentlichkeit erblickt haben (Zwischenruf des Bundesrates Bie­ringer) und Sie nicht bereit waren, den Medien Einsicht zu gewähren, Sie zu ersuchen, diese unsere Dringliche Anfrage zu beantworten. Es soll auch der Kollege Bieringer von diesem Drama etwas mitbekommen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

17.47

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Frau Bundesministerin Gehrer zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

 


17.47

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Zuerst einige grundsätzliche Feststellungen: Das 1891 ge­gründete Kunsthistorische Museum gehört zu den fünf bedeutendsten Museen der Welt. Neben dem Louvre, der Eremitage, der National Gallery und dem Metropolitan ist dieses Kunsthistorische Museum mit 7 000 Gemälden das Flaggschiff des österreichi­schen Museumswesens.

Wir haben mit diesem Kunsthistorischen Museum eine bedeutende Einrichtung für Ös­terreichs Kultur, für Österreichs Geschichte und für den Kulturtourismus aus aller Welt. Das Österreichische Kunsthistorische Museum ist 1999 in die Vollrechtsfähigkeit über­führt worden. Herr Generaldirektor Seipel ist seit 1990 Direktor, also seit 14 Jahren.

Herr Generaldirektor Seipel war maßgeblich daran beteiligt, dass dieses neue Muse­umsgesetz in Österreich geschaffen wurde – ein Museumsgesetz, nach dem die Mu­seen ein garantiertes Budget erhalten, nach dem sie aber eigenständige Handlungsfä­higkeit haben. Dieses Museumsgesetz ist europaweit einzigartig, so ein Gesetz gibt es in keinem anderen europäischen Land.

Dieses Museumgesetz sieht vor, dass das Museum als wissenschaftliche Einrichtung von einem Wissenschafter, der auch ein Manager sein muss, geführt werden kann. Es können zwei Führungskräfte sein, aber es kann auch nur eine Führungskraft sein; das kommt immer auf die Persönlichkeit an.

Herr Generaldirektor Seipel hat als Erster die Überführung in die Vollrechtsfähigkeit ge­macht. Wir haben dann in den anderen Museen verschiedene Schwierigkeiten gehabt, und zwar Schwierigkeiten budgetärer Natur, Schwierigkeiten vom Aufwand her. So wurde zum Beispiel in Bezug auf das Theatermuseum diskutiert, für die Leute, die dort beschäftigt sind, eine eigene Buchhaltung zu machen, dort alles selbst aufzuziehen.

Eine wissenschaftliche Anstalt, die eigenständig ist, bedingt ja, dass ein eigenes Buch­haltungswesen aufgebaut wird, dass eine eigene Personalverrechnung aufgebaut wird, dass alles selbstständig gemacht wird. Wir haben deswegen das, was in der Wirtschaft durchaus üblich ist, gemacht: Um Synergieeffekte zu gewinnen, haben wir das Thea­termuseum und das Völkerkundemuseum wirtschaftlich miteinander verbunden, aber künstlerisch eigenständig belassen.

 


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