Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wird eine Zusatzfrage gewünscht?
Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Gibt es schon Grenzwerte für GVO-Verunreinigungen im konventionellen Saatgut auf EU-Ebene?
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Wir diskutieren dieses Thema derzeit auf EU-Ebene sehr intensiv; es waren Werte von 0,5 bis 0,7 Prozent im Gespräch. Jetzt hat die Kommission es auch nicht geschafft, 0,3 Prozent – was unseren Vorstellungen schon eher entspricht – durchzubringen. Es gibt kontroversielle Diskussionen.
Wir haben 0,0 beziehungsweise 0,1 Prozent als nachweisliche Grenze. Dieses österreichische Modell hat sich bewährt, und ich stelle dieses Modell in Europa auch überall, wo ich kann, als positives Beispiel dar.
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Zellot zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Herr Bundesminister! Mit welchen konkreten Maßnahmen stellen Sie sicher, dass aus dem Ausland keine gentechnisch verunreinigten oder gentechnisch veränderten Lebensmittel nach Österreich gelangen?
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Es gibt seit April dieses Jahres eine klare Kennzeichnungspflicht für gentechnische Verunreinigungen oder Gentechnik in Lebens- und Futtermitteln. Der Konsument hat die Wahlfreiheit. Wir können damit aber gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel nicht mehr aktiv von Österreich fern halten. Konsument und Bauer haben im Einkauf auf Grund der Kennzeichnungspflicht die Wahlfreiheit.
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Minister! Warum findet sich die Sicherstellung der Existenz einer gentechnikfreien Landwirtschaft nicht in den Zielbestimmungen des Gentechnikgesetzes?
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Maria Rauch-Kallat hat mit diesem Gesetz eine klare Linie verfolgt: Derjenige, der Gentechnik in Zukunft – wenn sie auf europäischer Ebene zugelassen wird – anwenden will, muss einen strikten Kurs von Eintragungen in Register, von Haftung und so weiter einhalten. Wir hoffen, Gentechnik dadurch möglichst fern zu halten.
Wenn Sie das Gesetz im Gesamten lesen, werden Sie erkennen, dass es nur eine einzige Zielsetzung gibt, nämlich Gentechnik möglichst restriktiv von Österreichs Grenzen fern zu halten. Das ist die einzige Intention des ganzen Gesetzes.
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Stadler zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Wie wir alle wissen, ist der Aufwand für Bio-Bauern deutlich gestiegen. Daher meine Zusatzfrage: Warum haben Sie seit dem Jahr 2000 das Förderbudget des Dachverbandes der Bio-Bauern nicht mehr erhöht oder unterstützt?
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