Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 17

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Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mag. John Gudenus zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Bundeskanzler! Welche Auswirkungen erwarten Sie durch die Verkürzung der Wehrdienstzeit sowie auch der Zivildienstzeit ab 2006 auf die Jugendarbeitslosigkeit?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Noch einmal: Zunächst einmal müssen die entsprechenden Dinge umgesetzt werden. Für die Wehrdienstverkürzung hat Bun­desminister Platter eine Weisung erteilt. Im Rahmen der gegenwärtigen Gesetze ist eine Bandbreite von sechs bis acht Monaten vorgesehen. Er nimmt im Rahmen seiner Verantwortung jetzt die Entscheidung wahr und sagt: Ab 1. Jänner werden die Jung­männer nur mehr zu sechs Monaten eingezogen.

Was die Zivildienstverkürzung betrifft, die sinnvollerweise analog zur Wehrdienstver­kürzung erfolgen sollte, denn es wäre ja unsinnig und auch nicht verantwortbar, dass die Präsenzdiener eine Verkürzung ihres Dienstes haben und die Zivildiener nicht – herzliche Einladung, das gemeinsam zu machen und auch gemeinsam ab dem 1. Jän­ner vorzusehen –, wird jetzt von der Zivildienstreformkommission mit breiter Mehrheit vorgeschlagen, dass die Zivildienstzeit von zwölf Monaten auf neun Monate verkürzt werden soll, mit dem attraktiven Angebot, freiwillig den Dienst um drei Monate zu verlängern.

Das ist, glaube ich, eine sehr sinnvolle Geschichte. Das Spektrum für den Zivildiener wird erweitert werden, auch Auslandseinsätze sollen möglich sein. In Summe ist das, glaube ich, ein sehr „spannendes“ Paket, das uns gestern der Vorsitzende Mayer, Präsident des Roten Kreuzes, präsentiert hat.

Zunächst einmal muss das umgesetzt werden! Die Jugendbeschäftigung und die Jugendarbeitslosigkeit sollten in diesem Zusammenhang eigentlich nicht im Auge sein, denn, mit Verlaub gesagt, wir haben ja nicht deswegen den Wehrdienst oder den Zivildienst, damit die Jugendarbeitslosenzahlen niedriger werden. Wäre dem so, dann müssten wir ja – bei ohnedies sehr guten Daten, aber immer noch Daten, die jedenfalls spürbar sind – eine Verlängerung des Wehrdienstes und des Zivildienstes ins Auge fassen. Ich glaube nicht, dass es eine politische Partei gibt, die so etwas für sinnvoll hält.

Daher: Der Wehrdienst und der Zivildienst dienen dazu, dass man die jungen Men­schen – junge Männer und Frauen, Letztere freiwillig – dafür interessiert, dass sie für das Vaterland, für die Heimat eine bestimmte, notwendige Arbeit erbringen, einen Einsatz leisten, der sehr schwierig ist, und dafür danke ich allen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Stefan Schennach zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sie haben vorhin in Ihrer Antwort auf eine Rückfrage gesagt, die Zeit sei noch nicht reif. An den Regierungschef daher die Frage: Können Sie „die Zeit ist noch nicht reif“ ein bisschen eingrenzen? Bis wann werden, glauben Sie, die kompetenzrechtlich vorgese­henen Sicherheitsbehörden wieder an Stelle des Militärs die Grenze kontrollieren?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Das hängt wirklich davon ab – und ich kann das sagen, denn ich habe ja eine Regierungserfahrung von 16 Jahren –, wie sich die reellen Situationen entwickeln. Ursprünglich war dieser Einsatz für wenige Jahre geplant. Zu der Zeit, zu welcher es zu einer Welle von Flüchtlingen und von illegalen


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