Migranten gekommen ist – es waren ja nicht nur Flüchtlinge darunter, sondern zum Teil auch Menschen, die aus wirtschaftlicher Notsituation einfach die Flucht in den goldenen Westen angetreten haben, um bei uns besser leben zu können –, zum Beispiel aus den Nachbarländern, die jetzt in der EU sind, die aber damals noch nicht einmal einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt gehabt haben beziehungsweise über deren EU-Mitgliedschaft noch nicht verhandelt wurde, haben wir immer gesagt: Dieser Einsatz ist befristet!
Heute sehen wir, dass die Vorbereitungen – vor allem in Tschechien, in Slowenien und in Ungarn – gut greifen und dass die Zahl der Aufgriffe deutlich zurückgeht. Ich bin der Erste, der sagen wird: Beenden wir diesen Einsatz!, wenn er nicht mehr notwendig ist. – Spätestens dann, wenn die Schengen-Grenze nach außen verlagert wird, ist das klar, die Frage ist nur die, ob es vorher schon geht, was sicherlich wünschenswert wäre. Aber es ist auch die Frage, ob es in allen Teilen gleichzeitig der Fall sein wird.
Der Verteidigungsminister wird uns jetzt für den Sicherheitsgipfel, der in der dritten oder vierten Februarwoche stattfinden wird, die Unterlagen darüber vorlegen, in welchen Abschnitten der österreichischen Grenze es noch Aufgriffe gibt. Das ist nämlich nicht überall gleichmäßig der Fall, und man sollte da daher ein flexibles Instrument haben. Das darf aber nicht dauernd publiziert werden, denn sonst kommen die organisierten Schlepperbanden drauf, wo es keinen solchen Grenzschutz mehr gibt, und weichen auf diese Orte aus. Wir müssen da also klug vorgehen. Vor allem aber müssen wir die Sicherheit der Menschen garantieren.
Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nunmehr zur 3. Anfrage, 1399/M-BR/2005. Ich bitte den Anfragestellter, Herrn Bundesrat Engelbert Weilharter, um die Verlesung seiner Anfrage. – Bitte.
Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Bundeskanzler! Meine Frage lautet:
„Wie stehen Sie zur Frage, die EU-Verfassung in Österreich einer Volksabstimmung zu unterziehen?“
Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Bundesrat! Ich habe immer meine große Skepsis im Hinblick auf den Vorschlag, dass alle 25 oder ein Teil der 25 EU-Mitgliedstaaten nationale Referenden machen, öffentlich geäußert. Das ist nicht sehr sinnvoll, mit Verlaub gesagt! (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.) Das ist nicht zu verhindern, Sie haben völlig Recht, aber es ist nicht gescheit. Es ist eigentlich nicht klug, dass 25 Staaten da einen völlig unterschiedlichen Weg gehen.
Ich persönlich bin der Meinung, der richtigere Weg wäre gewesen – und ich habe das mehrere Male auch im Europäischen Rat vorgetragen –, eine europaweite Abstimmung über die neue EU-Verfassung zu machen.
Das Interessante dabei war: Beim ersten Mal bin ich mehr oder weniger ausgelacht worden. Beim zweiten Mal hat man das schon anders gesehen, als es in einzelnen Ländern zu Schwierigkeiten gekommen ist. Sie müssen ja nur schauen: Viele Länder haben aus innenpolitischen Problemen heraus ein Referendum angesetzt, weil sie die Opposition quälen wollten oder weil sie es der Opposition erschweren wollten, öffentlich dagegen Stellung zu nehmen, oder weil man sich damit eine bessere Ausgangslage für eine innenpolitische Auseinandersetzung, etwa eine Wahl, verschaffen wollte
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