Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Zellot gemeldet. – Bitte.
Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sie haben einen Teil davon schon beantwortet, aber: Welche Auswirkungen hätte eine derartige Verkürzung des Zivildienstes für diese Trägerorganisationen?
Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Eine der Auswirkungen wäre, wenn man das wirklich so drastisch verkürzen würde, dass die Qualität der Ausbildung verringert wird, damit ein Einsatz bei den Menschen noch möglich ist. Dann müssten sozusagen die armen Kunden büßen, die vom Roten Kreuz transportiert oder gepflegt werden, oder die diversen Gruppierungen wie Wohngruppen, schwer Erziehbare oder in Behindertenarbeit Betreute. Diese Tätigkeit ist ja nicht einfach. Man darf sich hier wirklich nicht der Illusion hingeben, dass da Leerläufe beinhaltet sind. Das sind schwerste Einsatzfelder, die belastend sind. Daher verstehe ich schon, dass das Interesse der jungen Leute auch dahin gehend ist, dass das nicht ausufern darf und in einem gewissen Verhältnis zum Wehrdienst stehen muss. Das muss auch fair und vernünftig bezahlt werden. Es muss ein Essen geben und so weiter. Aber es muss garantiert sein, dass die notwendige Qualität gegeben ist. Ich glaube daher, dass dieser Vorschlag – zugegeben, es war ein Kompromiss, aber einer, der überwältigend von den Einsatzorganisationen gewollt und gefordert wurde – eine vernünftige Sache ist, die wir jetzt auch wirklich umsetzen sollten. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum gemeldet. – Bitte.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Bundeskanzler! Sie haben gerade in einem Nebensatz erwähnt: „fair und vernünftig bezahlt“. Werden Sie sich auch dafür einsetzen, dass Zivildiener künftig Existenz sichernde Bezüge erhalten werden?
Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Dr.
Wolfgang Schüssel: Ja, aber der Punkt, um den es geht, ist, dass zum Teil Maximalforderungen
gestellt werden, die nicht sinnvoll sind, etwa in der Frage der
Essensvergütung. Beim Präsenzdienst gibt es hinsichtlich der Essensvergütung,
glaube ich, drei Kategorien. Ich kenne mich da nicht so im Detail aus, aber es
gibt drei Kategorien. Eine Kategorie ist dafür vorgesehen, wenn man weit vom
Heimatort weg ist. Dann erhält man eine besonders hohe Entschädigung. Und
manche Zivildienstorganisationen verlangen das für alle Zivildiener. Das ist
nicht notwendig und ist aus unserer Sicht auch nicht sinnvoll, sondern wenn,
dann muss man den Normalsatz nehmen, den jeder Präsenzdiener hat. Das ist,
glaube ich, eine Sache, der man durchaus zustimmen kann.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach (den Vorsitz übernehmend): Wir kommen zur 6. Anfrage, 1400/M, die Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker stellt. – Ich bitte um deren Verlesung.
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Herr Bundeskanzler!
„Welche Initiativen werden Sie im Jubiläumsjahr 2005 setzen, damit endlich eine staatsvertragskonforme Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zur Aufhebung der Orts-
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