Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 9

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Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich eröffne die 719. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 718. Sitzung des Bundesrates vom 2. Februar 2005 ist auf­gelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich gebe bekannt, dass das Bundeskanzleramt über die Entschließung des Bundespräsidenten die Mitteilung gemacht hat, dass innerhalb des Zeitraumes vom 11. März bis 17. März 2005 die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat durch die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer vertreten wird.

09.03.00Fragestunde

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zur Fragestunde.

Bevor ich jetzt – um 9.03 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich die Fragestunde im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen, bis zu 120 Minuten erstre­cken werde.

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir kommen nun zur 1. Anfrage an die Bundesministe­rin für Bildung, Wissenschaft und Kultur. – Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundes­rat Saller, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

1405/M-BR/2005

„In welchen Bereichen würden durch die Abschaffung der 2/3-Mehrheit bei Schul­gesetzen größere Handlungsspielräume für Schulreformen gewonnen?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Es gibt im Bundes-Verfassungsgesetz, Artikel 14, einen Ab­satz 10, der bestimmt, dass alle Schulgesetze, die sich mit Schulorganisationen be­schäftigen, mit einer Zweidrittelmehrheit, einer quasi Verfassungsmehrheit, bei An­wesenheit von mehr als der Hälfte der Abgeordneten zu beschließen sind. Dabei geht es um das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, Schulorganisationsgesetz, Privatschulgesetz, Schulpflichtgesetz, Schulzeitgesetz, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, Religi­onsunterrichtsgesetz, Konkordat. Etwa 120 Seiten in den Gesetzen befassen sich mit dieser Zweidrittel-Materie. Dazu gehören zum Beispiel die ganztägigen Schulformen, die Fünf-Tage-Woche, dazu gehören die Einführung von neuen Fächern, die Schul­sprengel, die Umbenennung von Gegenständen, die AHS-Oberstufenreform, Klassen­schülerzahlen, Schulzeit und die Weiterentwicklung der Schulaufsicht. Das alles ist von dieser Zweidrittel-Materie erfasst.

 


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