Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 17

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10 000 erhöht werden, aber für uns steht im Vordergrund, dass der wirkliche Bedarf erhoben wird und dass die Eltern die Wahlfreiheit haben, ob sie ihr Kind tagsüber betreuen lassen wollen oder ob sie wollen, dass ihr Kind nach Hause kommt.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Blatnik, um Verlesung der Anfrage. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Gospa ministrica! Meine Frage lautet:

1411/M-BR/2005

„Halten Sie es für zulässig, die Verantwortung des zuständigen Museumsdirektors Klaus Albrecht Schröder für die nicht genehmigte Ausfuhr von Hauptwerken der Alber­tina, darunter der berühmte ,Feldhase‘ von Dürer, auf die Spedition, die den Transport abgewickelt hat, abzuschieben?“

Prosim za odgovor tega vprašanja.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Laut Bundesmuseengesetz ist die Rechtslage eindeutig und klar: Für die gesamte Ge­schäftsführung der Albertina ist der Direktor zuständig.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wird eine Zusatzfrage gewünscht, Frau Bundesrätin? – Das ist nicht der Fall.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mayer gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Bundesministerin! Wie beurteilen Sie die Albertina grundsätzlich seit ihrer Wiedereröffnung?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Wer die Albertina früher gekannt hat und wer sie heute sieht, weiß, dass die Albertina eine ungeheuer positive Entwicklung genommen hat. Sie ist am 13. März 2003 wieder eröff­net worden. Das historische Palais ist vollkommen restauriert. Gerade die Ausstellun­gen, die in der Albertina gezeigt werden, sind von sehr, sehr hoher Qualität. Ich würde mich freuen, wenn sich der Bundesrat dazu entschlösse, die Mondrian-Ausstellung in der Albertina zu besuchen. Ich lade Sie alle dazu ein.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mag. Gudenus gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Bundesminister! Ist Ihnen bekannt, welche österreichischen Kulturgüter, die sich im Besitz der Republik Öster­reich befinden, in nächster Zeit ins Ausland verliehen werden?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Es ist grundsätzlich so, dass alle Kulturgüter, die der Republik und damit den Bürgerinnen und Bürgern gehören, unter Denkmalschutz stehen. Es ist mir nicht bekannt, welche Kulturgüter verliehen werden. Es ist die Aufgabe der Direktoren, beim Bundesdenkmal­amt, das eine weisungsfreie Behörde ist, jede einzelne Ausfuhr bewilligen zu lassen. Dabei ist es notwendig, dass von Seiten des Bundesdenkmalamtes sehr wohl unter-


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