Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 18

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schieden wird, wo schwierige Fragen zu klären sind und wo es um Dinge geht, die ohne weiteres bewilligt werden können.

Es werden jährlich etwa 850 Ausfuhrgenehmigungen erteilt. 510 davon betreffen Güter, die man zeitlich befristet ausleiht, die anderen betreffen Ausfuhren von Privaten, die diese Ausfuhransuchen stellen. Es ist die Aufgabe jedes einzelnen Museums und des Direktors, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass das geschieht. Und es ist die Aufgabe des Bundesdenkmalamtes, sorgfältig, aber nicht zeitverzögernd bei den schwierigen Fällen vorzugehen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Schennach gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Werte Frau Bundesminister! Es war wahrscheinlich nicht geplant, dass der Öffentlichkeit durch dieses Vorkommnis der Besitz des „Feldhasen“ wieder in Erinnerung gerufen wurde. Er ist jetzt wahrscheinlich sehr bekannt. Es stellt sich nur die Frage, wenn die Grafiken bei halber Beleuchtung nicht geschädigt werden und somit ausgeführt werden dürfen, warum das eigentlich nicht gleich bei der Bewilligung der Fall war.

Meine konkrete Frage an Sie aber lautet: Wann wird es wieder eine Liste darüber geben, welche Kunstschätze ausgeführt werden dürfen und welche nicht, beziehungs­weise welche explizit nicht ausgeführt werden dürfen?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Wir haben uns schon bei der Gesetzwerdung des Bundesmuseengesetzes im Jahre 1998 intensiv mit dieser Frage beschäftigt. Wenn man sich die Entwicklung des euro­päischen Ausstellungswesens anschaut, dann sieht man, dass Sonderausstellungen einen besonderen Stellenwert gewonnen haben. Man sieht auch, dass Sonderausstel­lungen für die einheimische Bevölkerung, auch für den Tourismus, für den Kulturtouris­mus, von besonderer Bedeutung sind. Wenn man es genau betrachtet, erkennt man auch, dass man nur besondere Sonderausstellungen bekommt, wenn man auch selbst bereit ist, die eine oder andere besondere Leihgabe herzugeben. Sonst schottet man sich vom europäischen und weltweiten Leihverkehr ab.

Diese Liste ist deswegen so schwierig, weil es immer wieder eine Weiterentwicklung bei den Konservierungsmethoden gibt und weil es immer wieder neue Formen des Transportes gibt. Deswegen ist es äußerst schwierig, eine endgültige Liste zu erstellen und zu sagen: Das darf auf keinen Fall jemals verliehen werden. Ich kann mich daran erinnern, wie für eine Ausstellung in Deutschland an uns das Ansuchen kam, dass wir die Kaiserkrone verleihen. Da haben wir natürlich gesagt: Das geht nicht. Sie ist nicht in einem derartigen Zustand, dass man sie überhaupt verschicken kann. Dieses Ansu­chen ist abgelehnt worden.

Wir diskutieren zurzeit die Frage: Soll man eine generelle Liste erstellen? Allerdings ergibt sich dann wieder die Notwendigkeit, immer wieder die Konservierungsmethoden zu überprüfen. Oder soll man wirklich in jenen 541 Fällen, die im Jahr als Antrag kom­men, entscheiden? Diesbezüglich sind wir derzeit in Diskussion.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nunmehr zur 6. Anfrage.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Konrad, um die Verlesung der An­frage. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Bundesministerin!

 


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