Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 19

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1409/M-BR/2005

„Was haben Sie und Ihr Ministerium nach der Veröffentlichung des Schlussantrages von EU-Generalanwalt Jacobs bezüglich der Diskriminierung ausländischer Studieren­der durch Österreich veranlasst, damit der freie Hochschulzugang erhalten bleibt?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Wir haben diesen Antrag des Generalanwalts sehr genau geprüft. Wir haben gesehen, dass sich zwei Bereiche ergeben, die in keiner Art und Weise berücksichtigt wurden. Es wurde nicht berücksichtigt, welche wirtschaftlichen Auswirkungen es haben könnte, wenn vom Europäischen Gerichtshof festgestellt wird, dass nach österreichischem Recht alle, die studieren wollen, zuzulassen sind. Es hat kein Land in Europa dieselbe Position wie Österreich, dass wir nämlich in einem 8-Millionen-Land einen 80-Millionen-Nachbarn haben, der dieselbe Sprache spricht. Die Verhältnisse sind bei uns also nicht dieselben, wie sie in Frankreich oder in England gegeben sind.

Das Zweite, was wir dem Europäischen Gerichtshof schickten, ist das Erkenntnis des Verfassungsgerichts in Deutschland, dass in Deutschland Studiengebühren zulässig sind, dass sich etliche Bundesländer überlegen, Studiengebühren einzuführen, und dass natürlich dann, wenn Studiengebühren in Deutschland höher als in Österreich sind, der Druck auf die österreichischen Universitäten noch größer wird.

Das heißt, wir ersuchten den Europäischen Gerichtshof, das Verfahren wieder aufzu­nehmen. Eine Entscheidung steht noch aus.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Bun­desrätin.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sollten diese Mittel keinen Erfolg haben, planen Sie dann eine Einführung des Numerus clausus oder andere Begrenzungen für den Hochschulzugang auch für ÖsterreicherInnen?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Der Numerus clausus war in Deutschland mäßig erfolgreich. Wir werden nicht etwas, das in einem Nachbarland mäßig erfolgreich ist, einführen.

Die Frage ist: Soll die Studieneingangsphase mit der Selbsterkenntnis, ob man für das Studium geeignet ist, noch verbessert werden? – Derzeit sind Planungsgruppen an der Arbeit. Wir sind aber auch am Überlegen, ob es andere Möglichkeiten gibt, die diesem Gleichbehandlungsgebot nicht widersprechen. Es gibt auch im Grundrecht und in anderen Bereichen verschiedene Maßnahmen. Wir überprüfen derzeit, ob sich dort irgendwo eine Möglichkeit ergibt, dass wir die Art und Weise, wie wir jetzt vorgegangen sind, weiter aufrechterhalten können.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundes­rätin Mag. Neuwirth gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Bundesministerin! Die Entscheidung wird ja demnächst fallen. Planen Sie nach dieser Entscheidung und nach Ihren jetzt getätigten Ausführungen die Erhöhung der Studiengebühren?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Nein.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Kritzinger gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


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