Medien. Daher habe ich versucht, das Wirken
von Bundesminister Pröll aus Sicht der Medienrezeption darzulegen, denn ich
brauche den Ausführungen von VorrednerInnen dazu nichts hinzuzufügen. (Bundesrat
Bieringer: Was wird da berichtigt?)
Damit die Freude, mir zuzuhören, nach wie vor hohen Wert hat, habe ich ausschließlich aus Medienberichten zitiert. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
14.52
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Lueger. – Bitte.
14.52
Bundesrätin
Angela Lueger (SPÖ, Wien): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Ich möchte zu diesem neuen Entwurf natürlich auch für Wien Stellung
nehmen. – Kollege Schennach hat es
ja bereits erwähnt: Mit den Stimmen aller
Parteien wurde im Wiener
Gemeinderat, und zwar am 25. Februar 2005, ein gemeinsamer Antrag zur geplanten Änderung des UVP-Gesetzes
beschlossen, der natürlich zum Inhalt hatte, dass im UVP-Gesetz keine Änderungen vorgenommen werden.
EU-rechtliche
Vorgaben bestimmen ja, welche Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu
unterziehen sind: nämlich solche, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf
die Umwelt zu rechnen ist. Das gilt also auch für Großvorhaben – solche
wurden ja heute sehr oft zitiert –, so zum Beispiel für Olympiastadien,
Schipisten, Fußballstadien, egal, ob für Welt- oder Europameisterschaften,
Landebahnen für Militärflugzeuge und so weiter.
Es geht
dabei also um Großprojekte, die oft größere Auswirkungen auf die Umwelt als
viel, viel kleinere Projekte haben. Dass der Bau eines EM-Sportstadions von
vornherein keinerlei UVP-Relevanz haben soll, ja nicht einmal mehr eine
Einzelfallprüfung vorgesehen ist, ist wirklich nicht EU-konform.
Nicht
optimal vorbereitete sowie durch zeitliche Verzögerungen unter Druck geratene
Projekte dürfen nicht als Anlass dafür verwendet werden, an einem bestehenden, noch dazu guten
Gesetz Änderungen vorzunehmen. Das darf keinesfalls – so ist es aber
insgeheim – Hintergrund für eine Anlassgesetzgebung sein!
Das
„Argument“, wonach die Umweltverträglichkeitsprüfung eine „Zeitverzögerung“
sei, kann ich – speziell für Wien – nur als unhaltbar bezeichnen. Ein
Projekt, und zwar die „Müllverbrennung Pfaffenau“, ist in diesem Zusammenhang
bereits vom Kollegen Schennach erwähnt worden. Da es aber immer wieder eine
schöne Sache ist, wenn man etwas Neues in die Diskussion einbringt, darf ich
jetzt auch noch das Verfahren, das zur Verlängerung der U2 in den Prater
stattgefunden hat, anführen.
Durch
vorbildliche Arbeit – auch unter Einbeziehung neuer Medien; so zum
Beispiel wurde eine Internet-Plattform eingerichtet – konnte dieses
Verfahren sehr, sehr rasch abgewickelt werden. Und wie Sie sicher wissen, werte
Kolleginnen und Kollegen, verleiht die Österreichische Wirtschaftskammer jedes
Jahr den Preis „Amtsmanager“. Und: Speziell für das Verfahren rund um die
Verlängerung der U2 und der Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem
Zusammenhang gab es die ÖWK-Auszeichnung „Amtsmanager 2004“.
Daher: Es
ist wirklich kein Argument, dass ein UVP-Verfahren Zeitverzögerung oder sogar
Verhinderung bedeute!
Gerade
bei Großprojekten finde ich es absolut notwendig, dass man AnrainerInnen,
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, in das Verfahren miteinbezogen zu
werden und so zu gemeinsamen Lösungen zu kommen.
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