Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 76

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Medien. Daher habe ich versucht, das Wirken von Bundesminister Pröll aus Sicht der Medienrezeption darzulegen, denn ich brauche den Ausführungen von VorrednerInnen dazu nichts hinzuzufügen. (Bundesrat Bieringer: Was wird da berichtigt?)

Damit die Freude, mir zuzuhören, nach wie vor hohen Wert hat, habe ich ausschließ­lich aus Medienberichten zitiert. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

14.52


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Lueger. – Bitte.

 


14.52.20

Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu diesem neuen Ent­wurf natürlich auch für Wien Stellung nehmen. – Kollege Schennach hat es ja bereits erwähnt: Mit den Stimmen aller Parteien wurde im Wiener Gemeinderat, und zwar am 25. Februar 2005, ein gemeinsamer Antrag zur geplanten Änderung des UVP-Geset­zes beschlossen, der natürlich zum Inhalt hatte, dass im UVP-Gesetz keine Änderun­gen vorgenommen werden.

EU-rechtliche Vorgaben bestimmen ja, welche Vorhaben einer Umweltverträglichkeits­prüfung zu unterziehen sind: nämlich solche, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist. Das gilt also auch für Großvorhaben – solche wurden ja heute sehr oft zitiert –, so zum Beispiel für Olympiastadien, Schipisten, Fußballstadien, egal, ob für Welt- oder Europameisterschaften, Landebahnen für Militärflugzeuge und so weiter.

Es geht dabei also um Großprojekte, die oft größere Auswirkungen auf die Umwelt als viel, viel kleinere Projekte haben. Dass der Bau eines EM-Sportstadions von vorn­herein keinerlei UVP-Relevanz haben soll, ja nicht einmal mehr eine Einzelfallprüfung vorgesehen ist, ist wirklich nicht EU-konform.

Nicht optimal vorbereitete sowie durch zeitliche Verzögerungen unter Druck geratene Projekte dürfen nicht als Anlass dafür verwendet werden, an einem bestehenden, noch dazu guten Gesetz Änderungen vorzunehmen. Das darf keinesfalls – so ist es aber insgeheim – Hintergrund für eine Anlassgesetzgebung sein!

Das „Argument“, wonach die Umweltverträglichkeitsprüfung eine „Zeitverzögerung“ sei, kann ich – speziell für Wien – nur als unhaltbar bezeichnen. Ein Projekt, und zwar die „Müllverbrennung Pfaffenau“, ist in diesem Zusammenhang bereits vom Kollegen Schennach erwähnt worden. Da es aber immer wieder eine schöne Sache ist, wenn man etwas Neues in die Diskussion einbringt, darf ich jetzt auch noch das Verfahren, das zur Verlängerung der U2 in den Prater stattgefunden hat, anführen.

Durch vorbildliche Arbeit – auch unter Einbeziehung neuer Medien; so zum Beispiel wurde eine Internet-Plattform eingerichtet – konnte dieses Verfahren sehr, sehr rasch abgewickelt werden. Und wie Sie sicher wissen, werte Kolleginnen und Kollegen, verleiht die Österreichische Wirtschaftskammer jedes Jahr den Preis „Amtsmanager“. Und: Speziell für das Verfahren rund um die Verlängerung der U2 und der Umweltver­träglichkeitsprüfung in diesem Zusammenhang gab es die ÖWK-Auszeichnung „Amts­manager 2004“.

Daher: Es ist wirklich kein Argument, dass ein UVP-Verfahren Zeitverzögerung oder sogar Verhinderung bedeute!

Gerade bei Großprojekten finde ich es absolut notwendig, dass man AnrainerInnen, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, in das Verfahren miteinbezogen zu werden und so zu gemeinsamen Lösungen zu kommen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite