Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 77

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Wie gesagt: Das Umweltverträglichkeitsgesetz ist kein Verhinderungsgesetz, sondern durch sein konzentriertes Verfahren wird Rechtssicherheit, die auch da notwendig ist, geschaffen!

In diesem einstimmig angenommenen Vier-Parteien-Antrag des Wiener Gemeindera­tes wurde gefordert, keine Änderung des UVP-Gesetzes vorzunehmen. Eine Abschaf­fung der UVP bei Großprojekten hätte doch eine drastische Verschlechterung für ganz Österreich bedeutet, verbunden mit einer Verschlechterung der Umweltqualität. Eine weitere Folge – das wurde bereits erwähnt –: Bürgerinnen und Bürgern würden wich­tige Mitbestimmungsrechte entzogen.

Die Größenordnung bei Flugplätzen – Kollege Boden hat das schon angesprochen – wird verändert und verschoben. Was mich wundert, werden doch seitens dieser Bundesregierung Flugzeuge angeschafft, wobei ich nicht sicher bin, ob diese je vom Boden abheben werden.

Die Stellungnahme der acht Umweltanwältinnen und -anwälte, die diese am 24. Feber 2005 Herrn Nationalratspräsidenten Khol übermittelt haben, diese Gesetzesänderung nicht zu machen, ist bekannt. Und es gibt auch von Ihnen, Herr Bundesminister Pröll, eine Aussage – eine, die Sie im Nationalrat getroffen haben –, in der es heißt, es be­stehe kein Grund, von den Zielen der UVP abzugehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und FPÖ, ich appelliere jetzt an Sie! Wenn Sie noch ein Fünkchen Umweltbewusstsein haben, dann setzen wir heute hier im Bundesrat ein Zeichen! Wir haben jetzt die Chance, diesen Entwurf an den Nationalrat zurückzuweisen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

14.58


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Prutsch. – Bitte. (Rufe bei der SPÖ: Der Hösele ist nicht da!)

 


14.58.14

Bundesrat Günther Prutsch (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist hier dazu schon sehr viel gesagt worden, ich mache es daher ziemlich kurz. – Erstens: Diese Anlassgesetzgebung, bezogen auf einzelne Projekte, ist verfassungsmäßig bedenklich. (Bundesrat Hösele betritt den Sit­zungssaal.) – Ich begrüße sehr herzlich Herrn Kollegen Hösele bei uns. (Heiterkeit.)

Zweitens: Durch das, was hier durchgedrückt werden soll, wird meiner Überzeugung nach ein Graubereich mit großen Beurteilungsspielräumen geschaffen; Spielräume, die sehr, ja zu groß sind. – Diese Bedenken sind ja hier bereits geäußert worden.

Drittens: Meiner Überzeugung nach – und auch der vieler anderer Menschen in unse­rem Lande – ist weiters die Ungleichbehandlung von einzelnen Projekten und Vorha­ben sehr bedenklich.

Meine Damen und Herren, es wurde ja schon gesagt: Ausgangspunkt hiefür war und ist das politische Desaster in der Steiermark (Bundesrat Konecny: Jawohl!); der „Ver­hau“ A1-Ring ist unübersehbar. Bereits in der letzten Bundesratssitzung habe ich dar­auf hingewiesen, dass der möglichst rasche Wiederaufbau des A1-Rings oberste Prio­rität haben muss – und dazu stehe ich; ebenso unser Landesparteivorsitzender Franz Voves.

Dieser Wunsch der Region muss nun sehr rasch umgesetzt werden, keine Frage. Da­für – und nur dafür!, und was ich weiters betonen möchte: im Interesse dieser Region und für den Wiederaufbau des A1-Ringes – kann ich dies als Ausnahme akzeptieren beziehungsweise hinnehmen.

 


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