sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung. Außerdem ist es ganz wichtig, dass die Europäische Zentralbank zum Organ der Union wird und damit in all ihren Handlungen an die gemeinsamen Werte, Ziele und an die Grundrechte gebunden ist.
Meine Damen und Herren! Das sind wichtige Verankerungen in einer Verfassung, das ist die wichtige Legitimität der Organe der Europäischen Union, die damit auf eine Verfassungsebene gehoben werden und eine Transparenz aufweisen, die es bisher nicht gab.
Ganz starke Kritik wird hier auch immer wieder in Richtung der Aufrüstungsverpflichtungen ausgesprochen.
In der Verteidigungspolitik hebt die Verfassung zivile und militärische Mittel erstmals auf die gleiche Stufe. Das ist ein sehr, sehr wichtiger Schritt und verankert Konfliktprävention sowie Friedenssicherung als Verfassungsaufgaben.
Dass nun in diesem Verfassungsentwurf folgender Satz steht: „Das Gebot zur schrittweisen Verbesserung der militärischen Fähigkeit der Mitgliedstaaten bedeutet keine Verpflichtung zur Aufrüstung.“, ist das prinzipielle Bekenntnis, zu einem europäischen Sicherheitssystem zu kommen, in das – und das sage ich jetzt als Grüner – auch die unverwechselbare Rolle neutraler Staaten inkludiert werden kann.
Dieser Verfassungsentwurf schafft
Kompetenzabgrenzungen, klärt Zuständigkeiten, entwirft geteilte Zuständigkeiten
und definiert die Rechte des Europäischen Parlaments und auch die Kompetenz der Mitglieder.
In diesem Sinne,
meine Damen und Herren – trotz dieses einen, wirklich bedauerlichen
Makels, dass es nicht zu einer gemeinsamen europäischen Volksabstimmung gekommen
ist; ich bedauere das zutiefst –, werden wir dieser Ermächtigung, die wir
heute hier vorliegen haben, unsere Zustimmung geben und sehen diesen
Verfassungsvertrag wohl als einen der wichtigsten Schritte der
Verfassungsentwicklung der EU und der Legitimität ihrer Institutionen und ihrer
Maßnahmen an. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
19.01
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Hösele. – Bitte, Herr Bundesrat.
19.02
Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin in der angenehmen Lage, den Ausführungen des Kollegen Stefan Schennach, mit Ausnahme seiner kurzen verteidigungspolitischen Betrachtung, vollinhaltlich zuzustimmen, insbesondere was die Frage der Volksabstimmung und der Legitimierung betrifft.
Ich habe mich auf dieses Thema vorbereitet, und es ist de facto rundum ähnlich angesprochen worden, natürlich mit einer etwas unterschiedlichen Akzentsetzung bei Professor Böhm.
Diese europäische Volksabstimmung, wie sie letztlich auch vom Herrn Bundespräsidenten, vom Herrn Bundeskanzler und von der Außenministerin uno actu vorgeschlagen worden ist, wäre ganz wichtig gewesen, um das Projekt Europa den Bürgern noch näher zu bringen. Man hat ja viele praktische Vorteile, die als selbstverständlich genommen werden, viele Grenzen sind überwunden – viele junge Menschen nehmen heute gar nicht mehr wahr, wie das vor 15 Jahren gewesen ist –, aber eine europäische Volksabstimmung wäre eine große Chance gewesen, das Projekt Europa sozusagen näher zum Bürger zu bringen, was auch der Sinn dieser Verfassung wäre, und eine europäische Öffentlichkeit herzustellen, europäisches Bewusstsein zu schaffen.
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