Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 81

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bekommen. Wenn Sie das alles nicht machen, können Sie natürlich keinen Vorwärts­schub auslösen.

Meine Damen und Herren! Das alles hätten Sie mit dem Budgetbegleitgesetz umset­zen können. So, wie es jetzt ausschaut, verdient dieses Gesetz den Namen Budgetbe­gleitgesetz nicht. Und wenn im Vorblatt zur Regierungsvorlage steht „Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich: Keine“, spricht das auch Bände.

In diesem Sinne soll meine Kritik am Budgetbegleitgesetz verstanden werden. Wir hätten uns da mehr an wirtschaftspolitischen und auch mehr an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erwartet.

Ich habe eingangs schon erwähnt, dass wir der Vorlage trotz dieses Mankos unsere Zustimmung geben werden, weil wir die im Gesetz verpackte Errichtung eines Aus­landskatastrophenfonds, die Übereignung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage an Sri Lanka, die Veräußerung des 40-prozentigen Bundesanteils an der Flughafen Linz GesmbH und auch die Änderungen bei den Landeslehrern nicht ablehnen wollen. Das ist der Grund, warum wir diesem Gesetz hier zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.34


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Professor Dr. Böhm. Ich erteile ihm das Wort.

 


13.34.18

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Dem Budgetbegleitgesetz 2006 wird meine Fraktion ihre Zustimmung geben, und zwar aus der staats- und gesellschaftspolitischen Gesamtbeurteilung heraus, dass es dabei um aus unserer Sicht durchwegs begrüßenswerte ordnungspolitische Maßnahmen geht. Lassen Sie mich aus Gründen der Zeit nur einzelne dieser Maßnahmen als Beispiele hervorheben.

Über das Bundesgesetz betreffend den Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland sind wir uns hier im Hohen Haus gewiss alle einig. Mit ihm soll ein Verwaltungsfonds beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten für Hilfsmaßnahmen aus An­lass von im Ausland eingetretenen Katastrophenfällen eingerichtet werden. Das von der Bundesregierung festgelegte Finanzierungsziel für projektorientierte Soforthilfe und Wiederaufbau in den von der Flutkatastrophe in Südostasien betroffenen Regionen in der Höhe von 34 Millionen € über drei Jahre ist in diesem Betrag enthalten.

Damit in Zusammenhang sehe ich auch die Übereignung beziehungsweise unent­geltliche Überlassung zweier Trinkwasseraufbereitungsanlagen und der für ihren Be­trieb notwendigen Chemikalien in Sri Lanka.

Als unproblematisch sehen wir weiters die Veräußerung von Bundesanteilen, genau 40 Prozent, an der Flughafen Linz GesmbH an, denn die dafür zur Verfügung gestell­ten Liegenschaften und die bestehenden Mietverträge verbleiben unverändert unter der rechtlichen Herrschaft der Republik Österreich.

Uneingeschränkt begrüßen wir schließlich auch die Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes und ihr Ziel, Regelungen über die Jahresarbeitszeit einzuführen, geht es doch dabei auch und primär um eine gesamthafte Sichtweise der Arbeit von Lehrkräften über das Jahr hinweg.

 


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