Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 139

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19.02.11

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns in medias res gehen!

Zur Frage 1:

Das Regierungsübereinkommen wurde von den Vertretern der Österreichischen Volks­partei und der Freiheitlichen Partei sowie des ÖVP-Klubs und des Freiheitlichen Klubs ausverhandelt und wurde von beiden Klubs bestätigt.

Zur Frage 2:

Für diese Erklärung der beiden Parlamentsklubs hat es keine zeitliche Frist gegeben. Tatsache ist, dass die Regierung arbeitet und wöchentlich wichtige Entscheidungen für die Österreicherinnen und Österreicher trifft. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

Im Nationalrat hat die Bundesregierung ebenfalls eine Mehrheit, wie die Ablehnung des Misstrauensantrages und der Beschluss des Budgets 2006 gezeigt haben. (Beifall bei der ÖVP.) Bei beiden Abstimmungen haben alle Mitglieder des ÖVP-Klubs und des Freiheitlichen Klubs mitgestimmt.

Zur Frage 3:

Das „freie Mandat“ ist in Artikel 56 Abs. 1 B-VG geregelt: Abgeordnete zum Nationalrat und Bundesräte haben damit ein Recht darauf, die durch Wahl erworbene Funktion als Repräsentanten der Wähler frei von rechtlichen Bindungen an Wünsche und Aufträge auszuüben. Diese Regelung ist klar und sollte eigentlich ohne weitere Erläuterungen verständlich sein.

Die Entscheidung von Mandataren, sich zu einem Regierungsprogramm zu bekennen, steht evidentermaßen nicht im Widerspruch zu Artikel 56 B-VG, sondern unterstreicht vielmehr die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Abgeordneten.

Zu den Fragen 4 und 5:

Die einzelnen Abgeordneten sind nicht verpflichtet, dem Bundeskanzler mit Stand heute, 12 Uhr, ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten politischen Partei zu melden. Die Zusammensetzung des ÖVP-Klubs und des Freiheitlichen Klubs ist genauso unverändert wie die Zusammensetzung der Fraktionen im Bundesrat.

Zur Frage 6:

Die Parteienfinanzierung ist gesetzlich geregelt und mit den Stimmen der Sozialdemo­kraten beschlossen worden. Mir scheint, die Frage, wer welcher Fraktion angehört, ist seitens der SPÖ deswegen so interessant, weil diese offensichtlich die Hoffnung hegt, im Fall einer Reduzierung der Parteienförderung für die FPÖ mehr Geld zu bekommen. (Hört-hört-Rufe und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Rufe bei der SPÖ: Burgtheaterschauspieler! Burgtheater!)

Zur Frage 7:

Die Frage der Vereinbarkeit von beruflichen Tätigkeiten von Landtagsabgeordneten mit ihrem Mandat ist keine Angelegenheit der Vollziehung des Bundes im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes.

Zur Frage 8:

Es besteht dafür keinerlei rechtliche oder politische Notwendigkeit seitens des Bundes­kanzleramtes.

 


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