Diese Freude ist aber keineswegs ungetrübt, was ich sehr bedauere. Zwei Mitglieder dieses Hohen Hauses, Herr Bundesrat Ing. Siegfried Kampl und Herr Bundesrat Mag. John Gudenus, haben Aussagen getätigt, die zutiefst betroffen machen. Diese Äußerungen sind entschieden zu verurteilen! Derartige Aussagen sind absolut inakzeptabel, sie beschädigen das Ansehen des österreichischen Bundesrates. Für Aussagen wie diese darf kein Platz in einem demokratischen Gremium sein.
Der Erste Präsident des Kärntner Landtages hat mir mit Schreiben vom 17. Mai 2005 mitgeteilt, dass Herr Bundesrat Kampl mit Ablauf des 31. Mai 2005 auf die Ausübung seines Mandates verzichtet. Herr Bundesrat Kampl hat damit die Konsequenzen gezogen, die von ihm erwartet wurden.
Hohes Haus! Zu dem vom Wiener Landtag entsandten Bundesrat Mag. Gudenus ist mir mit Schreiben von dessen Präsidenten ein einstimmiger Beschluss des Wiener Landtages vom 29. April 2005 übermittelt worden. Darin bringt der Wiener Landtag mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Parteien Folgendes zum Ausdruck – ich zitiere –:
„Der Wiener Landtag will im Bundesrat keinen Vertreter des Landes Wien, der Nazi-Verbrechen beharrlich leugnet oder verharmlost. Herr John Gudenus schadet mit seinen Ansichten als Bundesrat dem Ansehen des Bundesrates, dem Parlament, dem Land Wien und der Republik Österreich. Der Wiener Landtag fordert Herrn Bundesrat John Gudenus daher auf, unverzüglich von seinem Mandat als Bundesrat zurückzutreten und seinen Platz frei zu machen für einen anderen Vertreter des Landes Wien, der die Verbrechen des Dritten Reichs verurteilt, der sich für Demokratie, Freiheit, Menschenwürde und das Ansehen unseres Landes einsetzt und der sich damit des Amtes und seiner Verantwortung als Bundesrat würdig erweist.“
Es ist auch von Ihnen, Herr Bundesrat
Gudenus, zu erwarten, dass Sie ebenfalls die entsprechenden Konsequenzen ziehen und auf
Ihr Mandat verzichten. Der Nationalsozialismus, das Nazi-Regime selbst, die
Verbrechen dieser Terrorherrschaft sind nicht zu relativieren! Sie sind nicht
zu rechtfertigen! Sie sind nicht zu entschuldigen, und sie sind auch nicht auf
irgendeine andere Art und Weise – nicht einmal in Ansätzen – abzuschwächen!
(Die Bundesräte der SPÖ spenden stehend anhaltenden Beifall. – Beifall
bei den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
9.09
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Georg Pehm: Hoher Bundesrat! Ich gebe bekannt, dass das Bundeskanzleramt über Entschließung des Bundespräsidenten die Mitteilung gemacht hat, dass innerhalb des Zeitraumes vom 24. bis 27. Mai 2005 der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll durch die Bundesministerin für Inneres Liese Prokop und am 24. und 25. Mai sowie am 2. und 3. Juni 2005 der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach durch die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch vertreten wird.
Präsident Mag. Georg Pehm: Hinsichtlich der eingelangten, entsprechend vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2106/AB bis 2114/AB beziehungsweise jener eingelangten Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
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