Bundesrat Stenographisches Protokoll 721. Sitzung / Seite 8

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

So weit, wie gesagt, einige Kernelemente, ich komme daher zum Antrag:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates im Sinne des Bundes­verfas­sungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke Ihnen für die Berichterstattung.

*****

Bevor wir in die Debatte eingehen, bringe ich den Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Albrecht Konecny, Engelbert Weilharter, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 47 Abs. 5 der Geschäftsordnung zur Abstimmung, wonach bei der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend einen Vertrag über eine Verfassung für Europa samt Protokolle, Anhänge und Schlussakte die Redezeit eines Bundesrates, einer Bundesrätin 20 Minuten je Wortmeldung nicht übersteigen darf.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

*****

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Böhm. – Bitte.

 


9.18.02

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Erlauben Sie mir zunächst eine persönliche Vorbemer­kung. Heute rede ich ausnahmsweise nicht ausschließlich namens meiner Fraktion zu Ihnen, sondern lege Ihnen als individuell verantwortlicher Mandatar wie auch als pro­fessioneller Jurist meine persönliche, von vielen Kollegen meiner Fraktion abweichen­de Auffassung dar.

Wir stehen heute, praktisch betrachtet, gewiss vor einer wahrhaft historischen Weichenstellung: Wollen wir diese EU-Verfassung oder wollen wir sie nicht? Oder wollen wir sie nicht so?

Aber wer ist hier das politische Subjekt? Wer ist dabei „wir“? – Die ehrliche Beant­wortung gerade dieser Frage ist für mein persönliches Votum ausschlaggebend. Weil es eben nicht die Stimmbürger sind, also nicht das Volk ist – und zwar weder im gesamteuropäischen Rahmen, für den sich der Herr Bundeskanzler sehr eingesetzt hatte, noch im österreichischen Rahmen –, werde ich der Ratifikation dieses, unsere Rechtsordnung meines Erachtens grundlegend verändernden Staatsvertrages nicht zustimmen können. Das sei vorweg gesagt.

Damit verkenne ich durchaus nicht den objektiven Fortschritt, den der vorliegende EU-Verfassungsvertrag, bei all seiner eigenen Problematik, seiner Komplexität und seinen Defiziten, gegenüber dem Vertrag von Nizza inhaltlich wie auch strukturell bedeutet. – Ein sachpolitischer Erfolg, für den ich den österreichischen Mitgliedern des EU-Ver-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite