Bundesrat Stenographisches Protokoll 721. Sitzung / Seite 21

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Und ich bitte Sie wirklich herzlich: Überlegen Sie es sich noch einmal! Ehrlich gesagt, mir ist die Zustimmung jedes Einzelnen hier im Hause wichtig. Wir hatten im Nationalrat bisher die breiteste Zustimmung von allen europäischen Ländern. Natürlich ist es jetzt nicht bedeutsam, ob einer oder zwei vielleicht dagegen stimmen, aber als Signal, auch als österreichisches Signal hinaus nach Europa halte ich das für unerhört wichtig. Deswegen werbe ich um die Stimme jedes Einzelnen, weiß mich auch durchaus im Konsens und habe ein gutes Gefühl dabei, dass wir in der Information aller Fraktionen, in der Einbindung beider Kammern, in der Einbindung der Bundesländer weit gekommen sind.

Es hat ja einen Grund, warum etwa gestern der Präsident des Ausschusses der Regionen Straub öffentlich gesagt hat, dass der Ausschuss der Regionen diesen neuen Verfassungsvertrag ausdrücklich begrüßt, weil eine Subsidiaritätsbremse drin­nen ist, weil darin die nationalen Parlamente gestärkt werden.

Wir haben besprochen, ob man nicht unter Umständen während der österreichischen Präsidentschaft erstmals sogar einen interinstitutionellen Kontakt herstellt, weil das durch diese Verfassung erstmals ermöglicht wird.

Es hat einen Grund, wenn die europäischen Gewerkschaften zustimmen: Weil die Vollbeschäftigung im Zielkatalog verankert ist, weil viele soziale Regeln – Kampf gegen die Ausgrenzung, Integration – in diesem Verfassungsvertrag drinnen sind. Ich glaube daher, das österreichische Parlament, der Nationalrat und heute der Bundesrat, kann mit gutem Gewissen dieser Weiterentwicklung zu einem europäischen Verfassungs­recht zustimmen.

Ich lade Sie wirklich dazu ein. Denn es wird überall beachtet werden, wenn wir jetzt, wenige Tage vor den Referenden in Holland und in Frankreich, eine solche Entschei­dung treffen. Das ist, so glaube ich, ein ermutigendes Signal, und ich ersuche Sie darum. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

10.20


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Professor Böhm zu Wort gemeldet. Ich möchte Sie darauf hinweisen, Herr Bundesrat, dass eine tatsächliche Berichtigung die Dauer von 5 Minuten nicht über­schreiten darf. Sie hat sich überdies auf die Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung und die Darstellung des zu berichtigenden Sachverhaltes zu beschrän­ken. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


10.21.15

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Bundeskanzler! Zunächst wollte ich mich für den Ausdruck Ihrer Wertschätzung sehr herzlich bedanken und das natürlich in höchstem Maße erwidern. Ich stimme auch weitestgehend mit Ihren Ausführungen überein.

Wenn ich mich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet habe, so beruht das auf folgenden Gründen: Zur Neutralität habe ich überhaupt nicht Stellung genommen. Das war für mich kein Anlass, hier eine Gesamtänderung anzunehmen.

Es ist auch nicht richtig, dass ich mich schon im März hätte äußern müssen. Ich habe es getan. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich dem Verfassungs­ermächtigungs­gesetz explizit zugestimmt habe, weil ich eben inhaltlich nicht gegen diese Verfassung bin. Ich habe aber damals bereits angemerkt, dass ich persönlich – und ich bin damit nicht allein, es sind ja einige renommierte Verfassungsrechtler, die mir ideologisch gar nicht besonders nahe stehen, der gleichen Meinung – darin eine Gesamtänderung erblicke. Daher habe ich gemeint, es hätte schon das Verfassungsgesetz dann einem nachfolgenden Referendum unterzogen werden sollen.

 


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