Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 38

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14.31.13Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zuge­wiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates sowie jene Vorlagen der Bundesre­gierung, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Soweit die Ausschüsse ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet haben, habe ich diese Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Auf Grund eines mir zugekommenen Vorschlages be­absichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 7, 9 und 10, 14 bis 17, 19 bis 28, 29 bis 31, 33 und 34, 36 und 37, 42 und 43 sowie 49 und 50 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Auch das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

14.32.151. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes samt Anlage (796 d.B. und 929 d.B. sowie 7247/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (807 d.B. und 930 d.B. sowie 7248/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996) (806 d.B. und 931 d.B. sowie 7249/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend WIPO-Urheberrechts­vertrag (WCT) Genf (1996) (843 d.B. und 932 d.B. sowie 7250/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Weltgesundheitsorga­nisation (WHO); Änderung von Art. 7 der Satzung; Annahme (844 d.B. und 933 d.B. sowie 7251/BR d.B.)

 


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