Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 85

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höchstmögliches Bildungsniveau sichern. Dies, meine Damen und Herren, soll frei sein, das heißt, ohne Schulgeld dafür bezahlen zu müssen!

Bildung muss den Staat auch etwas kosten. Bei der Bildung zu sparen ist nicht unser Weg. Wir wollen der Schule wieder jene Mittel geben, die sie braucht, um das Beste für die Schülerinnen und Schüler leisten zu können.

Heute werden wir auch einen Punkt beschließen, bei dem es um die integrative Berufs­ausbildung geht. Die Rahmenbedingungen für diese Änderung der Berufsausbildung im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Schulen sind damit gegeben. Wir werden dieser Änderung selbstverständlich zustimmen. Um dies jedoch auch bestmöglich in die Praxis umzusetzen, wäre es sehr notwendig, einige offene Fragen zu klären.

Ich bin Berufsschullehrerin und unterrichte in solch einer Klasse mit integrativer Berufs­ausbildung. Stellen Sie sich vor, wie solch eine Klasse mit integrativer Berufsausbil­dung zusammengesetzt sein könnte! Eine Lehrerin muss folgende Schülerinnen und Schüler unterrichten: eine Schülerin oder einen Schüler mit negativem Hauptschulab­schluss, einen ohne Hauptschulabschluss, zwei Schüler, die HAK-Abgänger sind, das heißt, die die HAK nicht zur Gänze abgeschlossen und kein Lehrverhältnis haben, einen geistig Behinderten, eine Schülerin mit Lernschwierigkeiten, einen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und zwei körperlich Behinderte.

Das ist der Personenkreis, der in so einer Klasse unterrichtet werden soll. Ich frage mich: Wie soll das gehen – so viel Leistungsunterschiede in einem Klassenzimmer? – Man verlangt von einem Lehrer oder von einer Lehrerin, die in so einer integrativen Klasse unterrichtet, etwas fast Undurchführbares.

Welche Möglichkeiten hat ein Lehrer oder eine Lehrerin in solch einer Klasse, den zu Recht erwarteten Leistungsstandard der Ausbildung zu bieten und ihn nicht zu ver­nachlässigen?

Der Ausbildungsvertrag, der für die behinderte Schülerin oder den behinderten Schüler von Personen, wie zum Beispiel vom Verein „autArK“, von einer Berufsausbildungs­assistentin, von den Landesschulräten, erstellt wird, ist nicht mit dem allgemeinen Lehrplan identisch.

Wir sagen ja zum Berufsausbildungsassistenten beziehungsweise zur Berufsausbil­dungsassistentin. Aber wir müssen uns dessen bewusst sein, meine Damen und Herren, dass diese nicht mit den behinderten Jugendlichen arbeiten, sie sind nur Vermittler.

Der nächste wichtige Punkt beziehungsweise die nächste offene Frage betrifft die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung, in den Betrieben, in den Schulen, in den Klassen. Wie schaut es mit der Bewusstseinsbildung aus?

Weiters: Die Abschlussprüfung ist einer Fachprüfung gleichzustellen! – Es soll keinen Unterschied zwischen Lehr- und Ausbildungsvertrag geben.

Wenn all diese offenen Fragen geklärt sind, dann können wir den Jugendlichen, die be­sonders unterstützt und gefördert werden, helfen – ja wir müssen ihnen auf dem Weg in das selbstbestimmte Leben helfen. (Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowe­nischer Sprache fort.)

Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.34


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte.

 


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