Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 89

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die nämlich im Ausschuss des Nationalrates sehr wohl das, was ich jetzt sage, akzep­tiert und sogar gesagt hat, dass das aufscheinen wird, sondern es ist leider am ÖVP-Parlamentsklub gescheitert, frei nach dem Motto: Jetzt haben wir das schon formuliert, geändert wird nichts mehr! Das war letztlich das Ergebnis nach dem Innenausschuss des Parlaments, wo die Frau Bundesministerin gemeint hat, sie habe das Problem zur Kenntnis genommen und sie werde sich – und jetzt, lieber Herr Kollege Kühnel, das Stichwort – für die Vollprotokollierung einsetzen.

Aber gehen wir einen Schritt zurück, meine Damen und Herren! Wir haben heute der europäischen Verfassung hier unsere Zustimmung gegeben. Und selbstverständlich brauchen wir, wenn wir eine europäische Verfassung haben, eine die Grenzen spie­lend überspringende Bekämpfung zum Beispiel der organisierten Kriminalität, der die Grenzen bislang ohnehin egal waren. Nur die Exekutive war in der Verfolgung der organisierten Kriminalität durch die Grenzen behindert. Hier ist nun ein Fortschritt er­zielt worden.

Natürlich brauchen wir diese grenzüberschreitende Bekämpfung insbesondere – sage ich jetzt einmal – der organisierten Kriminalität. Jeder und jede hier in diesem Saal wird bestätigen, dass gerade die organisierte Kriminalität eines jener Verbrechen ist, deren Bekämpfung in einem gemeinsamen Europa in ganz besonderer Weise Aufmerksam­keit und Effizienz zuzugestehen sind.

Dieses Gesetz bringt – keine Frage! – Erleichterungen im Bereich der Datenüber­tragungen, Erleichterungen im Bereich der Schnittstellen. Dass die Polizeibehörden nun in der Zusammenarbeit unkomplizierter, nahezu spielend die Grenzen überwinden können, ist positiv, Herr Kollege Kühnel! Ich halte auch fest, dass ich im Grunde dem Beabsichtigten positiv gegenüberstehe, aber – auch weil Kollege Kühnel mir die Ehre erwiesen hat, mich als Hüter des Datenschutzes und der Grundrechte zu bezeichnen – das Problem, das die EU nicht verstanden hat, ist, dass es nur eine auszugsweise und stichprobenartige Protokollierung gibt.

Meine Damen und Herren! Es geht um den europäischen Datenschutz. Es geht darum, dass die Kontrolle umfassend und gänzlich nachvollziehbar ist, und das ist jetzt nicht gewährleistet. (Bundesrat Dr. Kühnel: ... Pilz!) – Kollege Pilz hat alles versucht, das wird auch die Frau Bundesministerin bestätigen. Es war letztlich ein Übereinkommen zwischen der Frau Bundesministerin und allen Fraktionen, dass wir die Vollprotokollie­rung aufnehmen. Dass das dann in der letzten Textversion wieder nicht enthalten war, weil es nicht gewünscht war, seitens des ÖVP-Klubs, ist bitter. Dass ein Klubbeschluss quasi einen parlamentarischen Prozess overruled hat, das ist bitter!

Ich danke Ihnen noch einmal für die Ehre, die Sie mir haben zuteil werden lassen, Herr Kollege, und wiederhole: Es geht um den europäischen Datenschutz, es geht darum, dass diese mangelhaften Bestimmungen, wie die Daten verarbeitet werden, keiner Vollprotokollierung, sondern nur einer auszugsweisen unterliegen. Deshalb unsere mahnende Nein-Stimme zu diesem Vorgang – und zwar tatsächlich erst fünf vor zwölf. Es hätte eine Einigung im Sinne des europäischen Datenschutzes erzielt werden kön­nen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.48


Präsident Mag. Georg Pehm: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Höfinger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.48.58

Bundesrat Johann Höfinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, ich habe mich zunächst sehr gefreut, als ich vom Berichterstatter gehört habe,


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