19.01
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Eine kurze Klarstellung zu den Ausführungen des Herrn Dr. Kühnel: Wir sind vier Fraktionsmitglieder, und das Ersatzmitglied war zu diesem Zeitpunkt aus Krankheitsgründen verhindert, die beiden anderen Fraktionsmitglieder waren in anderen Ausschüssen. Deswegen, denke ich, ist es nur mehr als verständlich, dass es in einer kleinen Fraktion passieren kann, dass ein Ausschuss einmal nicht wahrgenommen wird. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)
19.01
Präsident Mag. Georg Pehm: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom
11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz, die Einführungsverordnung zum
Hypothekenbank- und zum Pfandbriefgesetz, das Gesetz betreffend fundierte
Bankschuldverschreibungen, das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
geändert werden (795 d.B. und 893 d.B. sowie 7260/BR d.B.)
15. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das
Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (819 d.B. und 894 d.B.
sowie 7261/BR d.B.)
16. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Börsegesetz,
das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Pensionskassengesetz
geändert werden (895 d.B. sowie 7262/BR d.B.)
17. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird (854 d.B. und 896 d.B.
sowie 7263/BR d.B.)
Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 14 bis 17, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
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