Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 94

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Berichterstatter zu den Punkten 14, 15 und 16 ist Herr Bundesrat Wolfinger. – Herr Bundesrat, ich bitte, die Berichte in einem zu erstatten.

 


Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypo­thekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz, die Einführungsverordnung zum Hypothe­kenbank- und zum Pfandbriefgesetz, das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldver­schreibungen, das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antrag­stellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Börsegesetz, das Betriebliche Mitarbeitervor­sorgegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden, liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Berichterstattung.

Berichterstatter zu Punkt 17 ist Herr Bundesrat Prutsch. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Berichterstatter Günther Prutsch: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheide­münzengesetz 1988 geändert wird, liegt schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


19.05.46

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man in die Schutzmechanismen des Finanz- und Versicherungsmarktes eingreift, sollte man besonders sensibel vorgehen. Diese Gesetze sollten mit einer möglichst breiten Mehr­heit beschlossen werden.

 


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