Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 123

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Es gibt also sehr viele Kommissionen und Konventionen, die ebendiesen absoluten Stoffschutz in Frage stellen. Die österreichische Bioethikkommission ist offensichtlich eine der wenigen, die das nicht tun.

Diese Genpatente sind eine Gefahr für die biologische Vielfalt. Sie führen zur Reduzie­rung der biologischen Vielfalt und zur Verstärkung wirtschaftlicher Monopolstellungen. Durch den Patentschutz ist es wirtschaftlich lohnend, alle wichtigen Nutzpflanzen und Nutztiere gentechnologisch zu verändern und dann zu patentieren, um so in den Ge­nuss von Eigentumsrechten zu kommen. Dadurch besteht die Gefahr, dass natürlich durch die zunehmende Industrialisierung der Landwirtschaft besondere Hochleistungs­sorten und -rassen entwickelt und traditionell und regional angepasste Sorten weiter zurückgedrängt werden.

Nutznießer dieses absoluten Stoffschutzes sind Konzerne, die sich große Investitionen in strategische Patente leisten können. Nutznießer des absoluten Stoffschutzes sind sicher nicht die Landwirte: weder die österreichischen und schon gar nicht die in den Entwicklungsländern.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die kleineren heimischen Forschungsbetriebe so besondere Nutznießer dieses absoluten Stoffschutzes sind. Deshalb frage ich mich, für welche Klientel Sie diesen absoluten Stoffschutz so sehr verteidigen.

In jedem Fall ist dieses Gesetz nicht im Sinne der 1,2 Millionen ÖsterreicherInnen, die das Gentechnik-Volksbegehren unterschrieben haben. Und es ist sicher auch nicht im Sinne der Grünen, und deshalb werden wir nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

20.36


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend Biotechnologie-Richtlinie-Umsetzungsnovelle.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

20.37.5438. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird (852 d.B. und 920 d.B. sowie 7284/BR d.B.)

 


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