Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 131

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Arbeitgeber erhalten, im Nachhinein innerhalb eines Monats bei der nächsten Gebiets­krankenkasse ihres Wohnortes beantragen. Erst dann erfolgt nach der Prüfung die Auszahlung des Geldes.

Die Beschäftigten sind mit dem Dienstleistungsscheck bis zur Geringfügigkeit unfallver­sichert und haben die Option für eine zusätzliche Kranken- oder Pensionsversicherung. Die ArbeitnehmerInnen müssen aber im Vorfeld mitrechnen, wann sie die Geringfügig­keitsgrenze überschreiten, denn ab der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze ist automatisch eine Pflichtversicherung gegeben.

Da das für den Arbeitnehmer nicht nachzuvollziehen und im Vorfeld zu berechnen ist, möchte ich eine Parallele dazu herstellen: Das ist die Berechnung des Zuverdienstes beim Kinderbetreuungsgeld, wo auch erst im Nachhinein die Höhe festgestellt und im Nachhinein kassiert wird. Eine solche Regelung ist weder fair noch gerecht.

Die grundsätzliche Idee des Dienstleistungsschecks ist zwar positiv zu bewerten, je­doch ist er in der jetzigen Form nicht durchdacht und unzureichend. Er löst auch die Probleme nicht. Aus diesem Grund werden wir dieser Vorlage nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)

21.05


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Wimmler. – Bitte.

 


21.05.53

Bundesrätin Herta Wimmler (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Wissen Sie, Frau Kollegin, manchmal verstehe ich die Welt doch nicht. Da wird etwas gemacht, womit Schwarzarbeit hinterfragt und bekämpft wird – und ich rede nicht einmal von Schwarzarbeit im eigentlichen Sinn, sondern das ist bisher Nach­barschaftshilfe mit finanzieller Abgeltung gewesen (Bundesrätin Lueger: Das ist ein Abschreiben der ...!) –, und jetzt sind Sie dagegen beziehungsweise stimmen Sie dem nicht zu, obwohl das endlich einmal ein Anfang ist, um die Arbeit von Haushaltshilfen gesetzlich verankert zu legalisieren.

Ich kann Ihnen Folgendes sagen: Ich komme aus einer Gemeinde, in der es das Pro­jekt Dienstleistungsscheck bereits ein Jahr lang gegeben hat. Und diese Gemeinde ist bei Gott keine ÖVP-Gemeinde. Ich kann Ihnen hier sagen, dass dieser Dienstleistungs­scheck dort außerordentlich gut angenommen worden ist. Er wird über den integrierten Sozial- und Gesundheitssprengel vertrieben. Warum dort? – Weil die Leute am meis­ten im ISGS anrufen und sagen: Ich brauche momentan eine Haushaltshilfe, ich brau­che momentan für zwei Stunden jemanden, der zu Hause ist, weil mein Kind oder ein Angehöriger krank ist. Ich brauche jemanden, der dringend eine notwendige Garten­arbeit verrichtet.

Für diese Leute ist dieser Dienstleistungsscheck gedacht. Ich kann Ihnen sagen: Der Sozialreferentin unserer Stadt, mit der ich erst gestern gesprochen habe, tut es Leid, dass dieses Projekt im vorigen Jahr ausgelaufen ist. Aber das Land Steiermark sub­ventioniert nun diesen Dienstleistungsscheck so lange, bis er durch das Gesetz legali­siert sein wird. Das Land ist froh und wir sind froh, dass wir das machen können.

Ich kann Ihnen noch etwas erzählen. Schon zu einer Zeit, bevor unsere Ruth Feldgrill-Zankel Ministerin geworden ist und noch ÖAAB-Frauenchefin in der Steiermark war, war ihr das ein Anliegen, den Status der Haushaltshilfen zu legalisieren. Natürlich hat sie damals am besten gewusst, dass das reine Schwarzarbeit ist. Damals ist das nicht durchgegangen, sei es, dass die Zeit noch nicht reif war, sei es, dass es einen sozial­demokratischen Arbeitsminister gegeben hat. Ich weiß es nicht. Auf jeden Fall bin ich froh, dass es jetzt so weit ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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