Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 132

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Ich kann Ihnen nur von meiner Seite aus sagen: Ich habe auch eine Frau, die einmal in der Woche zu mir kommt. Ich bin froh, dass sie jetzt unfallversichert sein wird. Was ist, wenn sie beim Fensterputzen herunterfällt? Sie sagt dann zwar, das sei in ihrer Woh­nung passiert. Was ist aber, wenn sie einen bleibenden Schaden davonträgt oder es zu einer Anzeige kommt? – Da bin ich froh, dass diese Frau unfallversichert ist. (Bun­desrätin Lueger: Wenn sie angemeldet gewesen wäre, wäre sie unfallversichert!)

In weiterer Folge ist es aber auch notwendig, dass wir diese Leute aufklären, dass wir ihnen sagen, was wichtig ist. Ich denke, man muss ihnen sagen – das ist nicht überall üblich und bekannt –, dass man sich auch um knapp über 45 € selbst versichern kann.

Sie sagen, dass die Haushaltshilfen ja mehrere Dienstleistungsarbeitgeber haben. Ja natürlich, aus der Praxis weiß ich: Die Frau, die bei uns im Haus wohnt, wird halt von der einen oder anderen Frau für eine Tätigkeit gebraucht. Ich würde es ihr wünschen, wenn sie so weit käme, dass sie dann geringfügig beschäftigt wäre. So weit kommt sie aber sowieso nicht. (Bundesrätin Lueger: Sie können sie ja anmelden!)

Jeder Arbeitnehmer – ich bringe nur Ihre Argumente – bekommt ja nicht das Geld auf die Hand. Er bekommt es nicht alle Tage auf die Hand, auch wenn er woanders arbei­tet. Die Regelung mit einem Monat später finde ich völlig richtig. Das ist natürlich ein Problem, das gebe ich zu, denn diese Arbeit im Haushalt machen meist Frauen, die das Geld unbedingt brauchen, die es rasch auf die Hand brauchen und die damit auch ihre Haushaltskasse aufbessern. Ich kann Ihnen versichern, ich rate jeder Frau, die solche Arbeiten macht, sich zusätzlich versichern zu lassen, denn niemand weiß, was passiert und welches Schicksal auf einen zukommt.

Ich brauche über den Dienstleistungsscheck an und für sich überhaupt nichts zu sa­gen. Ich bin froh darüber, dass er auch eine Evaluierung beinhaltet, dass man schaut, wie es läuft und wie er in nächster Zeit angenommen wird. Ich hoffe, dass es viele ArbeitgeberInnen mit schlechtem Gewissen gibt, denen die Legalität das wert ist, und viele ArbeitnehmerInnen, die ein Mehr an Schutz begrüßen. (Bundesrätin Lueger: Sie konnten Ihre Haushaltshilfe jetzt auch schon anmelden!)

Deswegen halte ich es für unbedingt notwendig, dass es diesen Dienstleistungsscheck gibt. Ich freue mich darüber, wenn ich ihn jetzt wieder meiner Haushaltshilfe geben kann – und sie wird nur mit dem Dienstleistungsscheck putzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.11


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


21.11.12

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat meine Vorbe­halte gegen dieses Gesetz keinesfalls entkräftet, sondern eher farbenprächtig illustriert, würde ich sagen. Sie hat zu Beginn gemeint, durch diesen Dienstleistungsscheck würde nun endlich das Problem der Schwarzarbeit gelöst.

Tatsächlich ist es aber so, dass Schwarzarbeit vor allem dort ein Problem ist, wo Menschen keine Arbeitsbewilligung in Österreich haben. Und für die ändert sich durch dieses Gesetz genau gar nichts am Zugang zum Arbeitsmarkt. Für diese Menschen ist also eine legale Beschäftigung auch weiterhin nicht möglich. Ich glaube, dass der zah­lenmäßige Effekt, was damit wirklich an Schwarzarbeit bekämpft werden kann, relativ gering sein wird.

Auch mit ihren Ausführungen ganz zum Schluss hat sie im Prinzip bestätigt, dass dieser Dienstleistungsscheck ein eigenes Arbeitsmarktsegment auftut und vor allem einzementiert, das auf niedrig qualifizierte Frauen abzielt. Das heißt, anstatt sich zu


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