Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 36

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solchen Landtagsbeschluss betroffene Mitglied des Bundesrates ist damit zwar von der Vorsitzführung ausgeschlossen, behält jedoch sein Mandat. ...“

Dieser Beschluss des Nationalrates stellt zwar eine Änderung der Bundesverfassung dar, enthält jedoch keine Einschränkung der Zuständigkeit der Länder in Gesetzge­bung oder Vollziehung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke sehr.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke auch für den Bericht.

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Bevor wir in die Debatte eingehen, bringe ich den Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Professor Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm, Stefan Schennach, Kollegin­nen und Kollegen gemäß § 47 Abs. 5 der Geschäftsordnung zur Abstimmung, wonach bei der Debatte über den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates die Redezeit eines Bundesrates 30 Minuten je Wortmeldung nicht übersteigen darf.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

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Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Herwig Hösele. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


10.16.15

Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Debatte und Beschlussfassung wird hoffentlich ein konstruktiver verfas­sungsrechtlicher Schlusspunkt hinter eine mehrmonatige Diskussion gesetzt, die der Reputation der österreichischen Politik im Allgemeinen und der des Bundesrates im Besonderen leider sehr geschadet hat.

Die wichtigsten Repräsentanten der Republik, der Herr Bundespräsident, der Herr Bun­deskanzler, die Vorsitzenden der allgemeinen Vertretungskörper, überhaupt sehr viele wichtige Verantwortungsträger – ich möchte auch die Stellungnahmen unseres Frakti­onsvorsitzenden Ludwig Bieringer in Erinnerung rufen –, sie alle haben zu unsäglichen Aussagen, die zu diesen Diskussionen geführt haben, klare, eindeutige und richtige Worte gefunden, deren Inhalt ich zustimmend unterstreiche.

Wer gerade im Gedankenjahr 2005 beispiellose Gräueltaten verharmlost und relati­viert, der leugnet den Grundkonsens des neuen demokratischen Österreich. Das neue Österreich nach 1945 ist für mich auch die konstruktive Antithese zu menschenver­achtendem Nationalsozialismus und Totalitarismus jeder Art. Dieser Grundkonsens ist für mich auch persönlich Teil der österreichischen Identität. Zu diesem Grundkonsens sollten sich alle nicht nur vorbehaltlos bekennen, sondern ihn auch ganz selbstver­ständlich leben, wobei allen Versuchungen vordergründiger und primitiver parteipoliti­scher Instrumentalisierung zu widerstehen ist.

 


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